Die Stadt Wangen erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Steuern, Gebühren und Beiträge. Für die Veranlagung dieser öffentlichen Abgaben gelten die gesetzlichen Grundlagen und die Regelungen des geltenden Stadtrechts. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Abgaben, die von der Stadt Wangen erhoben werden.
Seit 2005 werden für die Steuerpflichtigen, bei denen sich keine Änderungen ergaben, keine Grundsteuerbescheide mehr versandt. Der letzte schriftliche Bescheid gilt bis zur nächsten Änderung. Die Grundsteuer wird am Jahresanfang durch Öffentliche Bekanntmachung (in der Schwäbischen Zeitung) festgesetzt. Die Grundsteuer wird jeweils zu einem Viertel in der Mitte eines Quartals erhoben. Daraus ergeben sich die Fälligkeiten
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 jeden Jahres.
Für Jahreszahler gilt der Fälligkeitstermin 01.07.des Jahres, hier wird der volle Steuerbetrag fällig.
Die Grundgebühr beträgt jährlich
sowie im Falle der Mitbenutzung durch weitere Haushalte, für jeden weiteren Haushalt zusätzlich € 44,00
Die Gewichtsgebühr beträgt je kg Hausmüll oder hausmüllähnlichem Gewerbemüll € 0,26.
Die Gewichtsgebühr beträgt je kg Biomüll € 0,20.
Die Gebühr für die Abfuhr eines zugelassenen Müllsackes beträgt € 11,00.
Pauschalgebühr bei Leerungen von weniger als 5 kg (Restmüll): € 0,78.
Pauschalgebühr bei Leerungen von weniger als 5 kg (Biomüll): € 0,60.
In den kirchlichen und städtischen Kindergärten werden weiterhin folgende bedarfsorientierte Betreuungszeitmodelle angeboten:
In den drei Wangener Horten werden die Kinder pädagogisch betreut. Zudem findet hier eine Hausaufgabenbetreuung statt. Gegen Entgelt wird ein Mittagessen angeboten.
Monatliche Gebühr
Verwaltungsgebühren
Die Gebühren betragen
Benutzungsgebühren
Die Gebühren betragen
Es werden erhoben für die Grabherstellung:
Für die Überlassung eines Grabnutzungsrechtes:
Für den erneuten Erwerb eines Nutzungsrechts die jeweiligen jährlichen Beiträge.
Für sonstige Leistungen:
Gebühren von 1,00€ je eine Stunde werden für die Zone 1 (Herrenstraße, Zunfthausgasse, Peterstorplatz, Schmiedstraße, Spitalstraße, Hafnergasse, Bindstraße, Postplatz, Karlstraße, Webergasse, Paradiesstraße, Gegenbaurstraße entlang der Kreissparkasse, Poststraße zwischen Gegenbaurstraße und Braugasse) festgesetzt. Beim Parken auf den vorgenannten Straßen und Plätzen sind die ersten 15 Minuten gebührenfrei.
Für den restlichen äußeren Stadtteil werden Gebühren in Höhe von 0,60€ je Stunde festgesetzt.
Parkgebührenpflicht besteht, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird, werktags von Montag bis Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und an den Samstagen von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Auf folgenden Straßen und Plätzen besteht Parkgebührenpflicht, nur von Montag bis Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Festplatz (P1)
Kontakt
Stadtkämmerei
Herrenstraße 34 Ritterhaus
88239 Wangen im Allgäu
E-Mail: finanzen@wangen.de
Ansprechpartner
Detlef Huber
Tel. 07522 / 74 140
detlef.huber@wangen.de
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