Grundsteuerreform 2025

Anfang des Jahres 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Grundlage für diese Bescheide ist das aktuelle Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) vom 20. November 2020. Dieses Gesetz beruht auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Das BVG hatte nach einer Klage geurteilt, dass das bisherige Einheitswertverfahren für die Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig war (https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu).

Die Berechnung der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) erfolgt nach den Vorgaben des Bundes, nach einem typisierenden Ertragswertverfahren. Der Hebesatz der Grundsteuer A liegt aktuell bei 335%. Unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer-a können Sie sich hierüber weiter informieren.

Baden-Württemberg hat für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Relevant sind nun die Grundstücksfläche und der jeweilige Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022. Keine Relevanz hat künftig der Wert des Gebäudes.
 

Bei der Grundsteuer B ergibt sich der Grundsteuerbetrag aus nachfolgendem dreistufigen Berechnungsmodell:

Von der Bundesregierung empfohlen und bundesweit angestrebt ist die Aufkommensneutralität der Kommunen. Das heißt, die Kommunen sollen Ende der Berechnungen nicht mehr Geld aus der Grundsteuer einnehmen als zuvor. Deshalb kommt es unvermeidlich zu Verschiebungen in der Belastung. Das heißt: Es gibt Eigentümer, die künftig weniger als bisher, und andere, die mehr bezahlen. In Summe hat die Stadt gleich viel Grundsteuer wie bisher. 

Inzwischen wurde der künftige Hebesatz der Stadt Wangen im Allgäu vom Gemeinderat beschlossen. Er wurde auf 330 v.H. festgelegt.

Den Eigentümern wird empfohlen, die bereits ergangenen Bescheide des Finanzamts (Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid) zu prüfen. Wird der Grundsteuermessbetrag nun mit 3,3 multipliziert, ergibt das die zu bezahlende Grundsteuer B ab dem Jahr 2025.

Bei der Überprüfung sollten folgende Parameter betrachtet werden: 

Ergibt die Vorabprüfung einen höheren Grundsteuerbetrag als bisher kann dies folgende Gründe haben:

Unbebaute Grundstücke werden tendenziell eine Mehrbelastung erfahren, während verhältnismäßig kleine Grundstücke mit einem hohen Grad baulicher Nutzung eher entlastet werden. Dies ist im Sinne des Gesetzgebers, dem Land Baden-Württemberg.

In den Ausgangsbescheiden liegt ein Fehler vor, z. B.:

  • bei Teil- und Wohneigentum wurde der jeweilige Anteil in der Feststellungserklärung nicht oder nicht richtig angegeben.
  • bei großen Flurstücken, die zum Teil land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, wurde die Fläche für Wohn- oder Gewerbezwecke nicht richtig bemessen bzw. bei der Grundsteuer B mit angegeben.
  • bei Grundstücken, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, wurde der Abschlag von 30 % nicht berücksichtigt.

Sollte die Überprüfung der Bescheide keine Mängel aufzeigen, so ist davon auszugehen, dass die Festsetzung des Grundsteuerbetrags rechtmäßig und im Sinne des Gesetzgebers erfolgt ist.

Folgende Kontakte stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung:

  • Finanzamt Wangen im Allgäu, Lindauer Straße 37, 88239 Wangen im Allgäu, Tel. 07522-710, Mail: poststelle-91@remove-this.finanzamt.bwl.de
  • Gutachterausschuss, Stadt Wangen im Allgäu, Bahnhofplatz 2, 88239 Wangen im Allgäu, Tel. 07522-74620, Mail: gutachterausschuss@remove-this.wangen.de
  • Fachbereich Steuern und Abgaben, Stadt Wangen im Allgäu, Herrenstraße 34, 88239 Wangen im Allgäu, Mail: steuern@wangen.de
    Hotline für Grundsteuer von Januar bis März 2025 Tel. 07522-74270
    Montag 8 - 12 Uhr + 14 - 16 Uhr
    Dienstag 8 - 12 Uhr + 14 - 16 Uhr
    Mittwoch 8 - 12 Uhr + 14 - 16 Uhr
    Donnerstag 8 - 12 Uhr + 14 - 17 Uhr
     

Die Stadt Wangen verschickt Anfang des Jahres 2025 ca. 13.000 Steuerbescheide. An die Bürgerinnen und Bürger ergeht deshalb die Bitte, sich nur bei den o.g. Ansprechpersonen zu melden, wenn dies zwingend erforderlich ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Telefonhotline:

Montag 8 - 12 Uhr + 14 - 16 Uhr
Dienstag 8 - 12 Uhr + 14 - 16 Uhr
Mittwoch 8 - 12 Uhr + 14 - 16 Uhr
Donnerstag 8 - 12 Uhr + 14 - 17 Uhr