Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Wangen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website www.wangen.de.
Konformitätsstatus
Dieser Internetauftritt ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Prüfung wurde am 23.09.2021 im Rahmen einer Selbstbewertung nach §4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt.
Einsatz des Widgets EqualWeb
Wir verwenden die Technologie von EqualWeb, die es uns ermöglicht, die Einhaltung der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte zu verbessern. Dieses Steuerelement bietet Benutzern mit Einschränkungen eine Reihe von wichtigen Funktionen. Sie können die Schriftgröße, die Schriftart, den Abstand zwischen Buchstaben und den Kontrast der Seite verändern. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, sich den Text vorlesen zu lassen, den Zeiger groß zu schalten, sich Tooltips anzeigen zu lassen oder über den Weg der Seitenstruktur zu navigieren.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Diese Bereiche sind mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar
Diese Bereiche sind nicht mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2021 erstellt.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Bitte teilen Sie uns diese mit und beschreiben Sie die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Amt für Wirtschaft, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Marktplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
Tel. 07522-74109
Mail: holger.Sonntag@ wangen.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an info@ und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. wangen.de
Falls die Stadt Wangen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@ bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.