Datenübermittlung im Melderegister: Widerspruch jederzeit möglich

Ein älteres Paar sitzt auf einer Bank in einem Park. Der Mann hat graue Haare und lächelt, während die Frau mit grauen Haaren und einem Blauen Pullover an seiner Seite lehnt. Im Hintergrund sind grüne Bäume sichtbar.

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, der Weitergabe bestimmter Meldedaten zu widersprechen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Die Stadt Wangen ist verpflichtet, einmal jährlich entsprechend zu informieren und tut dies hiermit. Die entsprechenden Übermittlungssperren können persönlich oder schriftlich beantragt werden und sind gebührenfrei.

Das Bundesmeldegesetz sieht verschiedene Fälle vor, in denen Meldedaten an bestimmte Stellen oder Personengruppen übermittelt werden dürfen. Wer eine solche Weitergabe nicht wünscht, kann in den entsprechenden Fällen eine Übermittlungssperre einrichten lassen. Um folgende Übermittlungssperren geht es: 

Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften dürfen neben den Daten ihrer Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen auch Grunddaten von Familienangehörigen übermittelt werden, die keiner oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Betroffene Familienangehörige können dieser Datenübermittlung widersprechen. Die Sperre gilt nicht für Datenübermittlungen, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft erforderlich sind.

Auskünfte an Parteien und Wählergruppen
In den sechs Monaten vor allgemeinen Wahlen und Abstimmungen dürfen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen unter bestimmten Voraussetzungen Melderegisterauskünfte über Gruppen von Wahlberechtigten erhalten. Dabei können insbesondere Name, Anschrift und Doktorgrad übermittelt werden. Geburtstag werden nicht weitergegeben. Wer die Übermittlung seiner Daten zu diesem Zweck nicht möchte, kann widersprechen.

Auskünfte zu Alters- und Ehejubiläen
Mandatsträgern, Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften, Bewerberinnen und Bewerbern sowie Presse und Rundfunk dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Daten zu Alters- und Ehejubiläen übermittelt werden. Die Auskunft umfasst nur die hierfür erforderlichen Daten sowie Tag und Art des Jubiläums. Auch dieser Datenübermittlung kann widersprochen werden.

Antrag einfach und kostenfrei
Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. Ein Widerspruch gilt dauerhaft bis zu einem Widerruf.

Das entsprechende Online-Formular steht hier zur Verfügung: https://wangen.form.cloud/formcycle/form/provide/1124/
Weitere Informationen zu den Übermittlungssperren und den gesetzlichen Voraussetzungen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Bürgeramt.