Ab Montag, 4. Mai 2020 sind
• Gottesdienste wieder erlaubt.
• Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen.
• Schrittweiser Einstieg in außerschulische berufliche Bildung.
• Erste Öffnungsschritte bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
• Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner/innen.
• Die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfällt.
Ab dem 6. Mai 2020
• Dürfen Spielplätze, Zoos und Tierparks sowie Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen wieder öffnen.
Für alles gelten strenge Hygiene- und Schutzauflagen.
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