Die neue Verordnung des Landes finden Sie hier. Sie sind eine Konkretisierung der Beschlüsse der Bundesregierung und der Länder. Wichtig für das Thema Schließungen ist dort der Paragraf 4. m
Des Weiteren wird dort auf eine Liste des Wirtschaftsministerium verwiesen, die hier zu finden ist.
Veröffentlicht sind die neuen Beschlüsse zum Eindämmen der Kontakte bisher in einer Pressemitteilung des Bundespresseamts, die Sie hier finden.