Die Stadt Wangen bittet deshalb darum, dass die folgenden Regelungen des § 10a Coronaverordnung bzw. Empfehlungen befolgt werden, damit der Besuch im Wahllokal möglichst reibungslos verläuft.
Das bedeutet:
Letzte Möglichkeit für einen Antrag auf Briefwahl
Wer kurzfristig nicht zum Wählen in ein Wahllokal kommen kann, weil er oder sie nachgewiesenermaßen erkrankt ist oder nach dem Infektionsschutzgesetz in Absonderung gesetzt wurde, und damit den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann noch bis zum Wahltag um 15 Uhr einen Briefwahlantrag stellen.
„Regulär“ kann die Briefwahl noch bis Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr persönlich beim Eingang Bürgeramt im Rathaus beantragt werden.
Was bei Rücksendung per Post zu beachten ist
Der Wahlbrief mit Stimmzettel im Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis spätestens Wahlsonntag, 18 Uhr im Rathaus Wangen, Marktplatz 1 eingehen. Wird er per Post (kostenfrei) zurückgeschickt, sollte er so frühzeitig in den Postbriefkasten geworfen werden, dass er noch rechtzeitig von der Post bei uns zugestellt werden kann. Dabei ist die Leerungszeit am Briefkasten und die Postlaufzeit zu berücksichtigen. Bei der Rücksendung per Post ist daher Eile geboten. Der Wahlbrief kann auch noch bis zum Wahlsonntag 18 Uhr persönlich im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.