Beim Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. In erster Linie werden dafür Daten aus der öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel Daten aus den Melderegistern, genutzt. Zusätzlich wird ein zufällig ausgewählter Teil der Bevölkerung persönlich durch Erhebungsbeauftragte befragt. In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften findet eine Vollerhebung statt. Darüber hinaus werden alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt (Gebäude-und Wohnungszählungen).
In großen Schritten naht mit dem 15. Mai 2022 bundesweit der Stichtag für den Zensus. Alle zehn Jahre muss überprüft werden, ob die Einwohnerzahl in Deutschland noch stimmt und wie sich die Lebensweise der Bürgerinnen und Bürger verändert hat. All diese Fakten sind wichtige Basisdaten für Planungen in den folgenden Jahren – auch für die Städte und Gemeinden.
Zu diesem Zweck werden Bürgerinnen und Bürger befragt. Die Stichprobe beträgt zehn Prozent der Bürgerschaft. Die Befragungen laufen zwölf Wochen lang ab Montag, 16. Mai 2022. Ab Anfang Mai werden auch die Termine für die Befragung mitgeteilt. Die Bürgerinnen und Bürger sind zur Auskunft verpflichtet.
Bei einem solchen Termin werden die Personen zweifelsfrei festgestellt, die in der Wohnung oder dem Haus leben. Dabei werden neben den Namen, den Geburtsdaten und dem Geschlecht auch die Staatsangehörigkeit, der Familienstand sowie die Wohnsituation festgehalten. Diese Daten werden anonymisiert verarbeitet. Die Statistik, die daraus erstellt wird, lässt keine Rückschlüsse auf die Auskunft gebenden Personen zu.
Die Angaben sind notwendig, um die Zahl der Einwohner pro Kommune zu klären. Denn für eine Gemeinde oder Stadt ist es aus finanziellen Gründen extrem wichtig, dass ihre Einwohnerzahl korrekt erfasst ist. Als nach dem Zensus 2011 die Zahlen auf den Tisch kamen, wurden viele Kommunen damit konfrontiert, dass die Hochrechnung der eingeholten Angaben offenbar weniger Einwohner ergab als auf Grund der eigenen Einwohnerfortschreibung feststand. Zwar konnten und können sie bis heute nicht sagen, welche Einwohner fehlten, mussten aber die Konsequenzen bei den nächsten Haushaltsplanungen berücksichtigen. Pro Einwohner erhalten viele Kommunen 1000 Euro jährlich aus dem kommunalen Finanzausgleich. Wenn – wie in Wangen – plötzlich rund 1000 Einwohner in der Statistik fehlten, dann bedeutete das einen Fehlbetrag von einer Million Euro im Jahr.
Deshalb appelliert Oberbürgermeister Michael Lang an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte beteiligen Sie sich und beantworten Sie die Fragen. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist für uns wichtig. Auch die Stadt Wangen erhält Zuweisungen über den Finanzausgleich. 1000 Menschen in der Statistik bedeuten eine Million Euro. Verteilt auf fünf Jahre sind das 5 Millionen. Für diesen Betrag kann man zum Beispiel einen Kindergarten bauen. Schon allein deswegen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zensus unterstützen würden.“
Hinweis: Die Zensus-Erhebungsstelle ist während des Erhebungszeitraums vom 16. Mai 2022 bis 7. August 2022 zu folgenden Zeiten telefonisch und nach Voranmeldung auch vor Ort im ehemaligen GEG-Gebäude, Bahnhofplatz 2, erreichbar:
Telefon: 07522 / 70 781 25
Vor und nach dem Erhebungszeitraum gelten die normalen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen unter www.zensus2022.de zahlreiche Informationen bereit. Alle, die sich vorab schon einmal mit den Fragen auseinandersetzen möchten, können den Musterfragebogen hier einsehen.
Info: Die Kurzbefragung sind die Fragen, die Ihnen die Erhebungsbeauftragten an der Haustür stellen. Die Haushaltebefragung ist der erweiterte Fragebogen, den Sie dann selbständig online oder auf Papier ausfüllen.
Mit dem 15. Mai 2022 naht bundesweit der Stichtag für den Zensus. Alle zehn Jahre muss überprüft werden, ob die Einwohnerzahl noch stimmt und wie sich die Lebensweise der Bürgerinnen und Bürger verändert hat. All diese Fakten sind wichtige Basisdaten für Planungen in den folgenden Jahren.
Damit das Verfahren ordentlich ablaufen kann, wurden inzwischen an 103 Orten in Baden-Württemberg sogenannte Erhebungsstellen eingerichtet. In Wangen befindet sie sich im ehemaligen GEG-Gebäude zwischen Evangelischer Stadtkirche und Bahnhof. Die Organisation der Erhebung in Wangen liegt in den Händen von Carolin Heine.
Sie arbeitet in einem streng nach außen abgeschotteten Büro. Selbst die Reinigungskraft darf dort nur während ihrer Anwesenheit arbeiten. Die Sicherheitsvorkehrungen dienen dem Schutz der Daten der befragten Bürgerinnen und Bürger. „Vom 15. Mai an werden bis Anfang August 2022 Haushalte, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime befragt“, sagt Carolin Heine. Wobei anders als bei der traditionellen Volkszählung nicht alle Haushalte, sondern nur eine Stichprobe befragt wird. 30 Erhebungsbeauftragte werden in den rund zweieinhalb Monaten in Wangen und den Ortschaften unterwegs sein und feststellen, wie viele Personen an den hinterlegten Adressen wohnen. Auf keinen Fall wird es dabei Rückmeldungen ans Einwohnermeldeamt oder andere Ämter geben. Dafür sorgt der Datenschutz.
Befragung nur nach Termin
„Von etwa zehn Prozent der Bevölkerung werden so Informationen eingeholt“, sagt Heine. Konkret bedeutet das: Die Erhebungsbeauftragten vereinbaren einen Termin mit dem Haushalt. Bei diesem Termin werden die Personen zweifelsfrei festgestellt, die in der Wohnung oder dem Haus leben. Dabei werden neben den Namen, den Geburtsdaten und dem Geschlecht auch die Staatsangehörigkeit, der Familienstand sowie die Wohnsituation festgehalten. Diese Angaben sind notwendig, um die Zahl der Einwohner pro Kommune zu klären. Denn für eine Gemeinde oder Stadt ist es aus finanziellen Gründen extrem wichtig, dass ihre Einwohnerzahl korrekt erfasst ist. Als nach dem Zensus 2011 die Zahlen auf den Tisch kamen, wurden viele Kommunen damit konfrontiert, dass die Hochrechnung der eingeholten Angaben offenbar weniger Einwohner ergab als auf Grund der eigenen Einwohnerfortschreibung feststand. Zwar konnten und können sie bis heute nicht sagen, welche Einwohner fehlten, mussten aber die Konsequenzen bei den nächsten Haushaltsplanungen berücksichtigen. Pro Einwohner erhalten viele Kommunen 1000 Euro jährlich aus dem kommunalen Finanzausgleich. Wenn – wie in Wangen – plötzlich rund 1000 Einwohner in der Statistik fehlten, dann bedeutete das einen Fehlbetrag von einer Million Euro im Jahr.
Nun soll also eine neue Befragung auch ein neues und für Wangen hoffentlich besseres, weil näher an der eigenen Fortschreibung liegendes Ergebnis bringen. Dabei geht es jedoch nicht nur um die reinen Einwohnerdaten, sondern auch um das Leben an sich. So sind Antworten zur Wohn- und Arbeitssituation oder zu Bildung und Ausbildung gefragt.
Hoffen auf möglichst viele Online-Auskünfte
"Diese Auskünfte geben die Befragten online am Computer ab. Die Erhebungsbeauftragten sind dabei nicht anwesend“, sagt Carolin Heine. „Dafür erhalten sie einen Zugangscode.“ Wer selber keinen Computer hat oder nicht zurechtkommt, kann mit Carolin Heine in der Erhebungsstelle einen Termin vereinbaren. Denn neben dem abgeschotteten Büro gibt es ein Beratungszimmer, wo sie gerne bei solchen Fragen weiterhilft. Sollte auch das nicht möglich sein, können die Befragten ihre Auskünfte auch auf Papier abgeben. Die Angaben werden dann in der Erhebungsstelle ins System übertragen. „Wir machen das selbstverständlich, hoffen aber, dass möglichst viele Menschen das online-Verfahren bevorzugen werden“, sagt Carolin Heine. Für Planer und Statistiker ergeben sich aus dem Gesamtpaket unter anderem Hinweise darauf, wo neuer Wohnraum, welche Schulen oder Betreuungseinrichtungen für Kinder wie für Senioren notwendig werden könnten, wie Pendlerströme verlaufen und wie die Berufswelt aktuell aussieht. „Die Daten werden selbstverständlich verschlüsselt, so dass auf einzelne Personen kein Rückschluss gezogen werden kann“, sagt Carolin Heine. „Für die Statistik kommt es nicht auf den Einzelnen, sondern auf das Gesamtbild an.“ Ablehnen darf man die Befragung im Übrigen nicht.
Wie erkennt man die Erhebungsbeauftragten, wenn sie vor der Haustür stehen?
„Klar ist, dass jede und jeder Erhebungsbeauftragte sich ausweisen kann und alle notwendigen Unterlagen dabei hat“, sagt Carolin Heine.
Zur Person:
Carolin Heine ist 28 Jahre alt und pendelt aus Bodnegg nach Wangen zur Arbeit. Die verantwortungsvolle Tätigkeit in der Erhebungsstelle ist ihre erste feste Anstellung nach dem Studium der Humangeografie in Augsburg und Würzburg.
Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden-Württemberg auf.
Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig durchgeführt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig.
Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden-Württemberg auf. Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird. Die Entscheidung bezüglich der Auswahl der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorliegen.
Ca. 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen erhalten im September 2021 ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden gebeten Auskünfte zu Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal 11 Fragen der Vorbefragung 2021 können schnell und einfach beantwortet werden. Dies nimmt nur etwa 5-10 Minuten in Anspruch. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden.
Lesen Sie mehr unter www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Vorbefragung-gebaeude-und-wohnungszaehlung.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.
Der Zensus 2011 und der Zensus 2022 waren und sind die größten Projekte der amtlichen Statistik in Deutschland. Viele Bürgerinnen und Bürger sind an der Erhebung beteiligt und auskunftspflichtig. Gerade bei diesen Großprojekten der amtlichen Statistik kann es passieren, dass Informationen falsch verstanden oder auch bewusst falsch dargestellt werden. Mit dem Faktencheck unter www.zensus2022.de bekommen Sie eine klare Sicht auf den Zensus 2022.
Bei allen Fragen rund um den Zensus wenden Sie sich an die Erhebungsstelle Wangen unter 07522 / 7078125 oder zensus@. Gerne können Sie für Ihr Anliegen auch das Auskunftsbüro der Zensus-Erhebungsstelle am Bahnhofplatz 2 besuchen (nach Terminvereinbarung). wangen.de
Viele weitere Informationen zu den Grundlagen und der Durchführung des Zensus erfahren Sie auf der Website der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: www.zensus2022.de. Hier werden auch häufig gestellte Fragen zum Zensus beantwortet.