Der Gutachterausschuss Württembergisches Allgäu ist für die Städte Isny und Wangen im Allgäu sowie die Gemeinden Achberg, Amtzell, Argenbühl, Bodnegg, Grünkraut, Kißlegg, Schlier und Waldburg zuständig. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz beim Baudezernat Wangen im Allgäu. Der Gutachterausschuss ist zuständig für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Ermittlung von Bodenrichtwerten.
Aufgrund der Grundsteuerreform müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abgeben. Dabei muss der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 angegeben werden. Die Bodenrichtwerte wurden vom gemeinsamen Gutachterausschuss im Württembergischen Allgäu am 30.05.2022 beschlossen und können hier bequem abgerufen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Bodenrichtwert aus der nachfolgenden Tabelle und den Karten abzulesen. Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten sind in den örtlichen Fachinformationen abgedruckt. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch unter www.grundsteuer-bw.de.
Wangen im Allgäu
Die Kaufpreissammlung ist auch Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) flächendeckend zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (sogenannter "Wertermittlungsstichtag") im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch definiert (§ 194) und maßgeblich für Grundstückswertermittlungen im städtebaulichen Bereich. Vorgenommen werden Verkehrswertermittlungen für
durch den von den Gemeinden gebildeten gemeinsamen Gutachterausschuss.
Zur Antragstellung können Sie dieses Formular verwenden: Antrag Verkehrswertgutachten
Auskunft über Bodenrichtwerte pro Auszug | min. 5,00 Euro |
max. 30,00 Euro | |
Bodenrichtwerttabelle | 5,00 Euro |
pro farbiger Ausdruck bis A3-Größe | 5,00 Euro |
pro farbiger Ausdruck über A3-Größe hinaus | 30,00 Euro |
Verkehrswertermittlung/-wertgutachten | 250,00 Sockelbetrag |
Ermittelter Wert bis 100.000 Euro | 7 vom Tausend des Wertes |
Ermittelter Wert von 100.001 bis 500.000 Euro | 6 vom Tausend des Werte |
Ermittelter Wert von 500.001 bis 1.000.000 Euro | 5 vom Tausend des Wertes |
Ermittelter Wert ab 1.000.001 Euro | 4 vom Tausend des Wertes |
Vorsitzender
Paul Müller
Gutachter Achberg
Arthur Lanz
Alfons Löchle
Gutachter Amtzell
Lothar Heine, stellvertr. Vorsitzender
Josef Schnell
Volker Kübler
Gutachter Argenbühl
Edmund Roltsch, stellvertr. Vorsitzender
Anton Glatthaar
Dieter Stach
Thomas Utz
Gutachter Bodnegg
Alfred Bernhart
Dietmar Geray, stellvertr. Vorsitzender
Franz Zwisler
Gutachter Grünkraut
Wolfgang Fähnle, stellvertr. Vorsitzender
Harald Klein
Dagmar Lorentz
Josef Martin
Gutachter Isny im Allgäu
Günter Häußler, stellvertr. Vorsitzender
Max Wolff
Stefan Kugel
Hans-Michael Morlok
Edeltraud Manz
Claus Zengerle
Gutachter Kißlegg
Walter Kuon, stellvertr. Vorsitzender
Heinrich Netzer
Albert Frey
Rupert Kutter
Gutachter Schlier
Ulrich Gläser, stellvertr. Vorsitzender
Christoph Pfender
Bruno Sauter
Gutachter Waldburg
Berthold Büchele
Wolfgang Locher
Werner Riedesser
Klaus Schäch, stellvertr. Vorsitzender
Gutachter Wangen im Allgäu
Christoph Bührer, stellvertr. Vorsitzender
Frank Drögehoff
Hans-Jörg Pfau
Tilman Schauwecker
Joachim Scheible
Bruno Ohlinger
Raymund Kohlöffel