
Seit dem 1. Juli 2023 ist der gemeinsame Gutachterausschuss Württembergisches Allgäu für insgesamt 16 beteiligte Städte und Gemeinden des östlichen Landkreises Ravensburg zuständig. Dabei handelt es sich um: Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Bodnegg, Grünkraut, Isny im Allgäu, Kißlegg, Leutkirch im Allgäu, Schlier, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu und Wolfegg.
Der Gutachterausschuss ist zuständig für die Führung von Kaufpreissammlungen, wertet diese aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Außerdem erstattet der Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Aichstetten (PDFs zum Download)
Bad Wurzach (PDFs zum Download)
Isny im Allgäu (PDFs zum Download)
Wangen im Allgäu (PDFs zum Download)
Die Kaufpreissammlung ist auch Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre flächendeckend zu ermitteln. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Aufgrund der Grundsteuerreform müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abgeben. Dabei muss der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 angegeben werden. Diese Bodenrichtwerte können im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abgerufen werden. Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten sind in den örtlichen Fachinformationen abgedruckt. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch unter www.grundsteuer-bw.de
Der Gutachterausschuss erteilt Auskünfte gemäß § 13 Gutachterausschussverordnung.
Bodenrichtwerte können kostenlos auf der Homepage des Bodenrichtwertinformationssystems Baden-Württemberg unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.
Weitere Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (Vergleichswerte) können bei vorliegendem berechtigtem Interesse mit diesem Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (PDF zum Download) bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses im Württembergischen Allgäu kostenpflichtig beantragt werden.
Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (sogenannter "Wertermittlungsstichtag") im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch definiert (§ 194) und maßgeblich für Grundstückswertermittlungen im städtebaulichen Bereich. Vorgenommen werden Verkehrswertermittlungen durch den von den Gemeinden gebildeten gemeinsamen Gutachterausschuss für
Zur Antragstellung können Sie dieses PDF-Formular verwenden: Antrag auf die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.
Baden-Württemberg hat für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Relevant sind nun die Grundstücksfläche und der jeweilige Bodenrichtwert zu Stichtag 01.01.2022. Keine Relevanz hat künftig der Wert des Gebäudes. Das Land Baden-Württemberg möchte damit bewusst auf die Lage und das abstrakte Nutzenpotential eines Grundstücks abzielen.
Die vom Gutachterausschuss im Württembergischen Allgäu ermittelten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 werden auf BORIS-BW kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bodenrichtwerte sind rechtlich grundsätzlich nicht anfechtbar. Ein anderer Wert des Grundstücks kann für Zwecke der Grundsteuer auf Antrag mittels kostenpflichtigem qualifiziertem Bodengutachten nachgewiesen werden. Diese Gutachten können entweder beim örtlichen Gutachterausschuss oder bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grund und Boden bestellt oder zertifiziert worden sind, in Auftrag gegeben werden. Ein solches Gutachten unterliegt der Beweiswürdigung durch das Finanzamt und kann nur anerkannt werden, wenn der tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung (01.01.2022) um mehr als 30 % gegenüber dem festgesetzten Bodenrichtwert abweicht.
Für die Beantragung des qualifizierten Bodengutachtens beim Gutachterausschuss ist https://stadtwangen.sharepoint.com/:b:/s/Webmaster/EWniuaY_FzFJhu_h0bsVedUBlLa8r-cAvXFu4j7TDuLdrQ?e=lF5R1Xdieses Antragsformular (PDF zum Download) zu verwenden.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform hält das Ministerium unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu bereit.
Die Gebühren für Verkehrswertermittlungen errechnen sich nach dem ermittelten Verkehrswert. Dabei sind u. a. Besonderheiten wie Zu- und Abschläge zu beachten. Details hierzu finden Sie in der Gutachterausschussgebührensatzung (Sharepointlink zum Download).
Der Gemeinsame Gutachterausschuss setzt sich aus insgesamt 45 ehrenamtlichen GutachterInnen aus allen 16 Gemeinden zusammen. Vorsitzender des ist Paul Müller. Dem Gremium gehören außerdem 5 VertreterInnen der Finanzbehörden Wangen und Ravensburg an. Bei der Auswahl der ehrenamtlichen Gutachten wird auf gute Ortskenntnisse sowie die Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich Bau und Immobilien geachtet.