Seit dem 1. Juli 2023 ist der gemeinsame Gutachterausschuss Württembergisches Allgäu für insgesamt 16 beteiligte Städte und Gemeinden des östlichen Landkreises Ravensburg zuständig. Dabei handelt es sich um: Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Bodnegg, Grünkraut, Isny im Allgäu, Kißlegg, Leutkirch im Allgäu, Schlier, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu und Wolfegg.
Der Gutachterausschuss ist zuständig für die Führung von Kaufpreissammlungen, wertet diese aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Außerdem erstattet der Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Die Kaufpreissammlung ist auch Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre flächendeckend zu ermitteln. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Aufgrund der Grundsteuerreform müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abgeben. Dabei muss der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 angegeben werden. Diese Bodenrichtwerte können hier abgerufen werden. Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten sind in den örtlichen Fachinformationen abgedruckt. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch unter www.grundsteuer-bw.de
Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (sogenannter "Wertermittlungsstichtag") im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch definiert (§ 194) und maßgeblich für Grundstückswertermittlungen im städtebaulichen Bereich. Vorgenommen werden Verkehrswertermittlungen durch den von den Gemeinden gebildeten gemeinsamen Gutachterausschuss für
Zur Antragstellung können Sie dieses Formular verwenden: Antrag Verkehrswertgutachten
Die Gebühren für Verkehrswertermittlungen errechnen sich nach dem ermittelten Verkehrswert. Dabei sind u. a. Besonderheiten wie Zu- und Abschläge zu beachten. Details hierzu finden Sie in der Gutachterausschussgebührensatzung.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss setzt sich aus insgesamt 45 ehrenamtlichen GutachterInnen aus allen 16 Gemeinden zusammen. Vorsitzender des ist Paul Müller. Dem Gremium gehören außerdem 5 VertreterInnen der Finanzbehörden Wangen und Ravensburg an. Bei der Auswahl der ehrenamtlichen Gutachten wird auf gute Ortskenntnisse sowie die Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich Bau und Immobilien geachtet.