Hier finden Sie Nützliches und Wissenswertes zu anstehenden Wahlen und Ergebnisse vergangener Abstimmungen. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Hauptamt wenden.
Für alle Wahlen gilt: Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. Wer wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht) und wer wählbar ist (passives Wahlrecht), bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Steht eine Wahl bevor, erhalten alle Wahlberechtigten per Post eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungskarte sollte zum Wahllokal mitgenommen werden. Auf Verlangen müssen sich Wählerinnen und Wähler ausweisen können (Personalausweis oder Reisepass). Auch eine Wahl per Briefwahl ist möglich. Den dafür notwendigen Wahlschein gibt es zusammen mit den Briefwahlunterlagen beim Hauptamt der Stadtverwaltung Wangen.