Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt.
Wahlberechtigt sind bei der Kommunalwahl deutsche Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen wie auch ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen aus der Europäischen Union.
In Baden-Württemberg gibt es bei den Gemeinderats- und Kreistagswahlen die Möglichkeit zur Stimmenhäufung und zur Übertragung von Kandidaten von einer Liste auf eine andere - im Fachjargon die Möglichkeit zum "Kumulieren und Panaschieren". Damit weist das Wahlsystem eine ungewöhnliche Durchlässigkeit für die Wünsche und Vorstellungen der Wähler auf, die hier mehr als anderswo bestimmen können, wie ihre Kommunalvertretung aussehen soll.
Gesetzliche Grundlage für Gemeinderats- und Stadtratswahlen sind Gemeindeordnung und Kommunalwahlgesetz. Die Gemeinderäte und Ortschaftsräte sowie die Kreisräte werden für fünf Jahre gewählt. Als Wahlsystem dient die Verhältniswahl auf der Grundlage freier Listen, die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet eingereicht werden. Jedem Wahlberechtigten stehen so viele Stimmen zu wie Mandatsträger zu wählen sind.
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