Im Haushaltsplan wird festgelegt, wofür die Stadt Wangen im Kernhaushalt ihre Finanzmittel ausgeben will und wie die Ausgaben finanziert werden sollen. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und die Ausgaben eines Haushaltsjahres und gilt jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Wirtschaftspläne enthalten die Finanzplanung der städtischen Eigenbetriebe.
Die Stadt finanziert ihre Aufgaben, die sie für die Bürger wahrnimmt, zu einem großen Teil über Steuern, Gebühren und Beiträge. Für die Veranlagung dieser öffentlichen Abgaben gelten die gesetzlichen Grundlagen und die Regelungen des geltenden Stadtrechts. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Abgaben, die von der Stadt Wangen erhoben werden.
Mit dem Abwasserbeitrag wird die Herstellung von öffentlichen Abwasseranlagen (z. B. öffentliche Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken) finanziert. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Abwassersatzung (PDF).
Die Stadt Wangen bietet auf ihren Friedhöfen verschiedene Bestattungsarten an. Die einzelnen Grabarten und Gebühren und weitere Informationen zu Friedhöfen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Infoseite zu Tod und Trauer.
Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge erhoben. Er gibt die Ertragskraft eines Betriebs wieder. Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Stadt Wangen, für die die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Steuerquelle darstellt. Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz beträgt 350%.
Informationen zu den Gewerbesteuereinnahmen der vergangenen Jahre finden Sie in unserem interaktiven Datenportal.
Zum 01.01.2025 wurde die Grundsteuer B in Baden-Württemberg reformiert. Das bedeutet, dass sich die Berechnung der Grundsteuer für Eigentümer von Grundstücken und Immobilien geändert hat. Die neue und nun gültige Regelung basiert auf einem neuen Bewertungsmaßstab, der die Werte von Grundstücken und Immobilien genauer widerspiegeln soll. Ziel ist es, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen.
Die Grundsteuer wird deshalb ab dem 01.01.2025 anhand des Bodenrichtwertmodells berechnet, welches auf den sogenannten Bodenrichtwerten basiert. Diese Werte geben den durchschnittlichen Wert des Bodens pro Quadratmeter in einer bestimmten Region oder Gemeinde an.
Grundlage für die Berechnung ist der Grundsteuerwert, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ergibt (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert). Bodenrichtwerte wurden durch die jeweiligen Gutachterausschüsse der Kommunen zum Stichtag 1. Januar 2022 und zukünftig alle 7 Jahre festgelegt. Der Grundsteuerwert wird dann wiederum mit einer Steuermesszahl (0,91 oder 1,3 Promille) multipliziert. Bis zu diesem Punkt sind die Finanzämter bei der Berechnung der Steuer zuständig.
Erst wenn die Stadt Wangen im Allgäu die Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften erhalten hat, kann sie den neuen Hebesatz für die Grundsteuer festlegen. Dieser wird immer jährlich überprüft und vom Gemeinderat festgelegt.
Viele weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Finanzämter von Baden-Württemberg.
Die Berechnung der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) erfolgt nach den Vorgaben des Bundes, nach einem typisierenden Ertragswertverfahren. Der Hebesatz der Grundsteuer A wird ebenfalls jährlich überprüft und vom Gemeinderat festgelegt. Auf der Homepage des Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg können Sie sich hierüber weiter informieren.
Ersthund | 90,00 Euro |
Zweithund und weitere | 180,00 Euro |
Zwingersteuer | 270,00 Euro |
Erster Kampfhund | 360,00 Euro |
Zweiter Kampfhund und weitere | 720,00 Euro |
Weitere Informationen finden Sie auch in der Hundesteuersatzung (PDF)
Die Stadt Wangen im Allgäu, die Evangelischen und Katholischen Kirchengemeinden sowie verschiedene Vereine sind Träger der insgesamt 18 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet. Die Träger der Kita-Einrichtungen erheben für die Betreuung der Kinder Elternbeiträge. Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit in der Einrichtung. Die aktuell geltenden Elternbeiträge finden Sie auf der Seite zur Kinderbetreuung.
Das Angebot an Parkplätzen in Wangen im Allgäu ist vielfältig und umfangreich. Fast 2.000 Parkplätze stehen Bürgern, Gästen und Pendlern zur Verfügung. Seit dem 01. Januar 2022 gilt in der Stadt Wangen eine neue Gebührenordnung auf den Parkplätzen in der Kernstadt und in deren Umfeld. Auf der Seite Verkehr und Mobilität finden Sie dazu nähere Informationen.
Die Stadt Wangen erhebt eine Vergnügungssteuer gemäß der aktuellen Vergnügungssteuersatzung (PDF).
Die Stadt Wangen im Allgäu erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung (PDF).