Im Haushaltsplan wird festgelegt, wofür die Stadt Wangen im Kernhaushalt ihre Finanzmittel ausgeben will und wie die Ausgaben finanziert werden sollen. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und die Ausgaben eines Haushaltsjahres und gilt jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Wirtschaftspläne enthalten die Finanzplanung der städtischen Eigenbetriebe.
Die Stadt finanziert ihre Aufgaben, die sie für die Bürger wahrnimmt, zu einem großen Teil über Steuern, Gebühren und Beiträge. Für die Veranlagung dieser öffentlichen Abgaben gelten die gesetzlichen Grundlagen und die Regelungen des geltenden Stadtrechts. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Abgaben, die von der Stadt Wangen erhoben werden.
Mit dem Abwasserbeitrag wird die Herstellung von öffentlichen Abwasseranlagen (z. B. öffentliche Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken) finanziert. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Abwassersatzung.
Die Stadt Wangen bietet auf ihren Friedhöfen verschiedene Bestattungsarten an. Die einzelnen Grabarten und Gebühren und weitere Informationen zu Friedhöfen und Ansprechpartnern finden Sie hier.
Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge erhoben. Er gibt die Ertragskraft eines Betriebs wieder. Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Stadt Wangen, für die die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Steuerquelle darstellt. Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz beträgt 350%.
Hier finden Sie Informationen zu den Gewerbesteuereinnahmen der vergangenen Jahre.
Zum Jahresbeginn 2022 gehen allen Grundstücksbesitzern in der Stadt Wangen und den Ortschaften Grundsteuerbescheide zu. Sie weisen die aktuell zu entrichtende Grundsteuer aus. Beigelegt ist ein Hinweisblatt, in dem wichtige Informationen zur neuen, ab 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuer enthalten sind.
Wichtig in diesem Zusammenhang für alle Grundstücksbesitzer ist: Sie sind verpflichtet, bis zum 31.10.2022 beim Finanzamt eine elektronische Steuererklärung abzugeben. Diese dient der Finanzbehörde als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025. Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer ist das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz.
Grundlage für die Berechnung ist der Grundsteuerwert, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ergibt. Bodenrichtwerte wurden durch die jeweiligen Gutachterausschüsse der Kommunen zum Stichtag 1. Januar 2022 festgelegt. Der Grundsteuerwert wird dann wiederum mit einer Steuermesszahl multipliziert. Diese Zahl wurde vom Bund festgelegt und von bisher 3,5 auf 1,3 Promille gesenkt. Bis zu diesem Punkt sind die Finanzämter bei der Berechnung der Steuer zuständig.
Erst wenn die Stadt Wangen die Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Stadtgebiet einschließlich der Ortschaften erhalten hat, kann sie den neuen Hebesatz für die Grundsteuer festlegen. Die Stadt wird den Hebesatz so festsetzen, dass das gesamte Grundsteueraufkommen in Summe ab 2025 der Summme aus dem Vorjahr (bisherige Grundsteuer) entspricht. Im Einzelnen kann sich die Grundsteuer je nach Grundstück erheblich verändern. Diese Änderungen sind jedoch vom Gesetzgeber so gewünscht / beabsichtigt. Wahrscheinlich wird die Datenbasis dafür erst im Lauf des Jahres 2024 vollständig sein. Das heißt, dass voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 die konkreten Grundsteuerforderungen festgelegt und durch den Gemeinderat beschlossen werden können.
Ziel des neuen Verfahrens ist es, eine aktualisierte und gerechtere Steuerfestlegung zu erhalten. Diese Forderung wurde in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 erhoben. Der Gesetzgeber war damit in der Pflicht, ein neues Vorgehen für die Grundsteuerberechnung zu entwickeln. Nach dem bisher geltenden Verfahren wird die Grundsteuer auf der Basis von Einheitswerten berechnet, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den Ländern der ehemaligen DDR aus dem Jahr 1935 stammen. Die Richter waren der Meinung, dass diese Werte bei der Berechnung der Grundsteuer die tatsächliche Entwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln. Erklärtes Ziel ist also nicht, durch das neue Verfahren mehr Geld in die öffentlichen Kassen zu spülen, sondern die Zahlungen gerechter zu verteilen.
Antworten auf viele Fragen der Neufestlegung finden Sie in einer Zusammenfassung des Städte- und Gemeindetags sowie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier
Ersthund | 90,00 Euro |
Zweithund und weitere | 180,00 Euro |
Zwingersteuer | 270,00 Euro |
Erster Kampfhund | 360,00 Euro |
Zweiter Kampfhund und weitere | 720,00 Euro |
Weitere Informationen finden Sie auch in der Hundesteuersatzung.
Die Stadt Wangen im Allgäu, die Evangelischen und Katholischen Kirchengemeinden sowie verschiedene Vereine sind Träger der insgesamt 18 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet. Die Träger der Kita-Einrichtungen erheben für die Betreuung der Kinder Elternbeiträge. Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit in der Einrichtung. Die aktuell geltenden Elternbeiträge finden Sie hier.
Das Angebot an Parkplätzen in Wangen im Allgäu ist vielfältig und umfangreich. Fast 2.000 Parkplätze stehen Bürgern, Gästen und Pendlern zur Verfügung. Ab dem 01. Januar 2022 gilt in der Stadt Wangen eine neue Gebührenordnung auf den Parkplätzen in der Kernstadt und in deren Umfeld. Hier informieren wir Sie über die alle Veränderungen, die damit einhergehen.
Die Stadt Wangen erhebt eine Vergnügungssteuer gemäß der aktuellen Vergnügungssteuersatzung.
Die Stadt Wangen im Allgäu erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung.
Änderung über den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser - Neue Verbrauchsgebühren.