Die Große Kreisstadt Wangen im Allgäu liegt im Westallgäuer Hügelland, das zu den sonnenreichsten Gebieten Deutschlands zählt. Die reich gegliederte Landschaft mit Hügeln, Seen, Wäldern, Blick auf die Alpenkette und Nähe zum Bodensee machen das Gebiet zu einer bevorzugten Ferienregion. Diese Landschaft nachhaltig zu sichern, macht es erforderlich, im Sinne internationaler Abkommen lokalen Natur- und Umweltschutz aktiv zu betreiben und die natürlichen Ressourcen vor Ort zu bewahren.
Die vielfältigen Eingriffe des Menschen in Natur und Landschaft haben den Lebensraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten eingeschränkt. Die eigenen Lebensgrundlagen des Menschen nicht nur in der Gegenwart, sondern vor allem in der Zukunft, hängen von einem intakten, sich selbst erneuernden Naturhaushalt ab.
Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Biotopverbunde sowie die Sicherung von Feuchtgebieten sind vielfältige Aufgaben zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in der Region, denen sich die Städte des württembergischen Allgäus stellen.
Die insgesamt 15 Naturschutzgebiete der Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg, Amtzell schützen rund 3 % der Gemarkungsflächen. Dabei handelt es sich um die eiszeitlich geformten Landschaften des Westallgäuer Hügellandes bzw. den daraus entstandenen Fließgewässern, den Resten von Seen, den Mooren und Feuchtlebensräumen. Die wichtigsten Naturschutzgebiete sollen hier kurz vorgestellt werden.
Mit zu den größten Naturschutzgebieten im Verwaltungsraum gehört das NSG „Argen“. Es umfasst u.a. ab dem Zusammenfluß der Oberen und Unteren Argen den Flußverlauf einschließlich der Hochwasserdämme, der Tallagen und Steilhänge.
Ziel ist die Erhaltung und Förderung des weitgehend natürlichen oder naturnahen Zustandes des Flußlaufes der Argen mit den Uferbereichen und Talhängen sowie der extensiven Nutzungsformen im Talgrund als Zeugnis von Erd- und Landschaftsgeschichte sowie als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten.
Das NSG „Karbachmoos“ umfasst Teile der Gemarkungen Karsee und Leupolz und ist Teil des Karbachtals. Hauptteil ist der Mittellauf des Karbachs um Ruzenweiler und Leupolzmühle, die daran angrenzenden Niedermoorstreuwiesen sowie ein Hangquellmoor. Von besonderer Bedeutung für die Schutzwürdigkeit ist u.a. die Funktion des Gebietes als ökologisch besonders hochwertigem Teil eines Feuchtgebietverbundes im Karbachtal. Eingerahmt wird das Schutzgebiet vom dienenden „LSG Karbachtal“.
In zwei Teilflächen aufgeteilt hat das NSG „Gießenmoos“ eine Gesamtfläche von ca. 15 ha, der größere Teil liegt auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft. Östlich von Wangen in einem Seitental der Oberen Argen gelegen umfaßt das Schutzgebiet die wertvollen Restflächen eines einst ausgedehnten Flach- und Quellmoorgebietes im Gießbachtal. Die mosaikartig strukturierten Typen von Naß und Feuchtwiesen, von Pfeifengraswiesen sowie Kleinseggenriedern sind sowohl im einzelnen als auch in ihren Gesamtzusammenhang besonders schützenswert.
Der Schutzzweck des NSG „Neuravensburger Weiher“ mit seiner Verlandungszone ist es, das Gewässer in seiner Eigenschaft als Brut- und Rastplatz für seltene und bedrohte Vogelarten von zum Teil europäischer Bedeutung zu erhalten und zu optimieren. Dazu gehören auch die Feucht-, Naß- und Streuwiesen sowie der Quellbereiche als Standort seltener oder gefährdeter Pflanzenarten.
Wesentlicher Schutzzweck des NSG „Krottental Karbach“ ist die Erhaltung – und in Teilen die Wiederherstellung – einer naturnahen, von extensiver Wiesennutzung geprägten voralpinen Talaue. Die hohe ökologische Wertigkeit liegt im Verbund unterschiedlicher Feuchtbiotope begründet.
Das NSG „Rotasweiler – Degermoos“ stellt den auf württembergischer Seite liegenden Teil eines großflächigen Nieder- und Übergangsmoor dar. Die Moorlandschaften von der Größe und Differenziertheit des NSG besitzen in der landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaft einen außerordentlich hohen Biotopwert.
Die fünf Landschaftsschutzgebiete der Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg, Amtzell nehmen rund ein Drittel der gesamten Gemarkungsflächen ein, wobei das LSG „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“ sowie das benachbarte LSG „Karbachtal“ im Norden der Verwaltungsgemeinsaft 90 % der gesamten LSG-Fläche ausmachen.
Das Landschaftsschutzgebiet „Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt“ umfasst u.a. die typische Jungmoränenlandschaft nördlich von Amtzell. Durch die Unterschutzstellung soll ein „charakteristischer und besonders gut ausgebildeter Ausschnitt der in der Würmeiszeit angelegten glazialen Moränenlandschaft erhalten werden.
Typisch ist das bewegte Relief (End- und Grundmoräne, teilweise Drumlins).
Durch die landwirtschaftliche Nutzung entstand die allgäutypische offene Kulturlandschaft mit charakteristischer Streusiedlung, Grünlandwirtschaft u. Streuobstanbau, naturnahen Weihern und einem hohen Anteil natürlicher Feuchtbiotope in Form von Hoch-, Übergangs- und Niedermooren, Bachtobeln und Seen. Entsprechend der vielfältigen Biotopausstattung kommen im Gebiet eine Vielzahl seltener und bedrohter Tier- und Pflanzenarten vor.
Die Landschaftsschutzgebiete „Mittelsee mit Oberer See“ und „Hammerweiher mit Buch“ wurden 1963 unter Schutz gestellt. Das erst genannte liegt im Bereich der Gemeinde Schomburg. Das Kernstück bilden die beiden Seen, welche bedeutende Feuchtlebensräume darstellen. Das LSG „Hammerweiher mit Buch“ umfaßt u.a. den Verlandungsbereich des Hammerweihers, das wertvolle Feuchtgebiet Schießstattweiher / Fronwiesen, den Offlingser- Bach sowie zahlreiche Feld- und Ufergehölze als prägende Merkmale.
Mit dem Landschaftsschutzgebiet „Karbachtal“ wurde in den Gemeinden Wangen und Amtzell ein weiteres großflächiges Schutzgebiet ausgewiesen. Insgesamt 1354 ha umfasst die Schutzfläche auf den Gemarkungen Karsee, Leupolz und Amtzell. Im Vordergrund steht die Erhaltung der Artenreichen Streu und Nasswiesen, der Quellmoore einschließlich ihrer Pflanzenwelt, des Karsee mit seinem Verlandungsbereich und dem weitgehend naturnahen Karbach.
Prägend ist das durch tiefeingeschnittene Tobel und durch Feldgehölze und Waldpartien ausgestattete Landschaftsbild, welches nicht zuletzt auch eine sehr hohe Erholungseignung besitzt. Inzwischen ist eine Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes geplant.
In der Gemeinde Achberg ist das gleichnamige Schutzgebiet „LSG Achberg“ seit 1966 unter Schutz gestellt. Südlich der Vereinigten Argen gelegen umfasst es 482 ha. Es beinhaltet eine strukturreiche Flußaue, die durch zahlreiche Feuchtlebensräume, Auwälder, Gehölzstrukturen und Wäldern geprägt ist.
1998 wurde die FFH-Richtlinie (Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) sowie die Vogelschutzrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Damit verpflichtet sich die Bundesrepublik, geeignete Gebiete die für das europaweite Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ aufgrund fachlicher Kriterien in Betracht kommen, zu benennen. Das Meldeverfahren sowie die Beteiligung und Anhörung der Betroffenen wurde 2001 abgeschlossen.
Mit der Schutzgebietskonzeption soll auf europäischer Ebene die Erhaltung der biologischen Vielfalt gesichert werden. Es soll ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete entstehen, das in seiner Gesamtheit das Überleben der verschiedenen Lebensraumtypen und Arten gewährleisten soll.
Viele der geschützten Lebensräume und Arten sind erst durch die verschiedenen Landnutzungsformen entstanden und ihr Fortbestand hängt hiervon ab. Es geht also häufig darum, in den FFH-Gebieten diejenige Bodennutzung zu erhalten, die ihren schutzwürdigen Zustand begründet hat (Merkblatt zur Umsetzung von Natura 2000).
Insgesamt haben 6 verschiedene Gebiete einen mehr oder weniger großen Anteil an den Gemarkungen der Verwaltungsgemeinschaft Wangen, Achberg, Amzell. Dabei handelt es sich zum großen Teil um bereits bestehende Naturschutzgebiete. Unter diesen Schutzstatus fällt vor allem das Gewässersystem der Argen sowie zahlreiche Feuchtbiotope und Kleingewässer.
Mit dem § 24a Bundesnaturschutzgesetz sollen Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen geschützt und damit ein Beitrag zur Verhinderung des Artenschwundes erreicht werden.
Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg hat die gesetzlich geschützten Biotope in der freien Flur, das heißt außerhalb des Waldes erfasst und bewertet.
Biotopkartierung Wangen
1. Besonders geschützte Biotope nach § 24a NatSchG
Die Kartierung der Biotope wurde zwischen 1996 und 1999 durchgeführt. Für den Landschaftsplan wurden sie von der LfU digital übernommen und in das Planwerk integriert.
Insgesamt sind 737 gesetzlich geschützte Biotope kartiert worden. Diese zeigen das repräsentative Spektrum der wertbestimmenden Biotoptypen im Verwaltungsraum auf. Typisch und repräsentativ sind die Feuchtbiotope (Bäche, Weiher, Tobel, Streuwiesen, Nasswiesen etc.), die Moore aber auch Gehölzstrukturen, Feldgehölze etc..
2. Waldbiotope nach § 30LWaldG
Für den Naturschutz hochwertige Waldflächen – vor allem seltene und gefährdete Waldbiotope – wurden von der Abt. Landespflege der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt erfasst, beschrieben und in Karten dargestellt. Im Verwaltungsraum wurden 249 Waldbiotope kartiert.
(Quelle: Vorentwurf Landschaftsplan 2002; Büro Schmelzer + Friedemann)
Etwa 21% der Wangener Gemarkungsfläche ist bewaldet. Der Wald erfüllt für Natur und Mensch wichtige Nutz- und Schutzfunktionen. Innerhalb der Ferienregion Wangen, dienen die Waldflächen auch Erholungszwecken für Einheimische und Gäste gleichermaßen.
Nach dem Tiefstand der Bewaldung im 13. Jahrhundert stieg der Waldanteil ab dem 15. Jahrhundert wieder stetig an. Im 17. und 18. Jahrhundert fanden dann Kahlschläge für die Glashüttenindustrie statt. Über den Holzertrag hinaus hatten die Wälder eine weitere Bedeutung für die Viehhaltung. Neben der generell in den letzten Jahrhunderten weit verbreiteten Waldweide und die seit dem letzten Jahrhundert verbotene Gewinnung von Streu mit zum Teil verheerenden Folgen für Vegetation und Boden unterlagen die Wälder darüber hinaus auch der sogenannten Beischlagwirtschaft. Es handelte sich dabei um eine zeitliche Abfolge von Weide, Aufkommen natürlicher Bestockung, Kahlschlag nach ca. 30 bis 40 Jahren, Kartoffelanbau und schließlich wieder Weide. Die abgewirtschafteten Wälder werden im 19. und 20. Jahrhundert in Fichtenbestände überführt. Die Tanne war Mitte des 19. Jahrhunderts noch ziemlich in den Althölzern vertreten, die Buche fast stets den Nebenbeständen eingemischt.
Heute liegt der Waldanteil in der Raumschaft generell unter dem Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg (36 %). In der Region Bodensee-Oberschwaben sind es 31 %, im Landkreis Ravensburg 27 %. Im Gebiet der Kulturlandschaftsinitiative hat allein Isny mit 41 % einen hohen Waldanteil durch die Wälder der Adelegg. In der Stadt Leutkirch sind 29 % der Markungsfläche bewaldet, in Wangen sind es nur 21 % und in Argenbühl 24%.
Der Wald wurde auch für andere Nutzungen in Anspruch genommen. So wurden allein für das Teilstück Ferthofen – Leutkirch der Autobahn A-96 ca. 13 ha Wirtschaftswald gerodet. Der Weiterbau der A-96 hat weitere Waldflächen in Anspruch genommen. Im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen wurden dafür Ersatzaufforstungen umgesetzt worden.
Der Wald erfüllt in unserer heutigen Zeit verschiedene Funktionen:
Der Waldanteil in Wangen liegt bei 21 % (zum Vergleich: 36 % in Baden Württemberg und 27 % im Landkreis Ravensburg). Neben der Holzproduktion leistet das Ökosystem Wald einen wichtigen Beitrag zur Regulierung des Wasserhaushalts und des Klimas. Des weiteren dient der Wald dem Erosionsschutz, der Luftreinhaltung, der Erholung sowie dem Natur-, Biotop- und Landschaftsschutz.
Wasserschutzwald dient der Reinhaltung von Grundwasser und Oberflächengewässern. In Wangen erfüllt Wald diese Funktion innerhalb der rechtskräftigen Wasserschutzgebiete "Blausee", "Oflings", "Rempen" und "Unterschellenreute".
Bodenschutzwald soll seinen Standort vor Wasser-, und Winderosion, Steinschlag, Rutschvorgängen und Bodenkriechen schützen.
Bodenschutzwald findet sich hauptsächlich im Tal der unteren Argen sowie an steileren Abschnitten verschiedener Drumlins. Immissionsschutzwald minimiert schädliche oder belästigende Wirkungen, wie Lärm, Staub, Aerosole, Gase und Strahlen.
Südlich von Karsee im Bereich eines Kiesabbaugebietes, nördlich von Wangen im Bereich eines Sägewerkes und südöstlich von Wangen im Bereich eines Gewerbegebietes erfüllen Waldflächen lokale Immissionsschutzfunktionen. Im Bereich der B 32 und der Eisenbahnlinie sind zudem Lärmschutzwälder ausgewiesen.
Sichtschutzwald soll Objekte, die das Landschaftsbild beeinträchtigen, verdecken. Das Waldgebiet nördlich der Hochhäuser Waltersbühl hat diese Funktion.
Der Wald ist aufgrund seiner naturnahen Bewirtschaftung ein großflächiger ökologischer Ausgleichsraum und zugleich Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und besitzt deshalb eine besondere Funktion für den Natur-, Biotop- und Artenschutz. Innerhalb der ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie innerhalb vieler Biotope erfüllt Wald diese Funktionen.
Der Erholungswald in Wangen dient der Gesundheit, Freude, Abwechslung und dem Naturgenuss seiner Besucher und zeichnet sich durch gute Erreichbarkeit, besondere Naturausstattung und Erholungseinrichtungen aus. Auf Wangener Gebiet findet sich eine Vielzahl von Waldflächen die diesem Erholungsaspekt dienen.