Der Landtag in Baden-Württemberg folgt einer Wahlperiode von fünf Jahren. Bei der Landtagswahl werden aus insgesamt 70 Wahlkreisen die Mitglieder des neuen Landtags gewählt.
Wahlberechtigt sind alle volljährigen deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft sind. Jede/r Wahlberechtigte hat genau eine Stimme und wählt damit in seinem Wahlkreis eine Kandidatin oder einen Kandidaten.
Das Wahlsystem für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg ist eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Sitze/Mandate an die einzelnen Bewerber und Bewerberinnen richtet sich nach den Stimmen, die sie in ihrem jeweiligen Wahlkreis errungen haben (Persönlichkeitswahl). Die Bewerberinnen oder Bewerber mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhalten ein Direktmandat.
Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie Direktmandate erreicht hat, werden diese den weiteren Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugeteilt. Erlangt eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate, als ihr nach der Verhältnisrechnung zustehen, behält sie diese Sitze (Überhangmandate). Die Zahl der Sitze im Landtag erhöht sich dabei um so viele, dass die Sitzverteilung im Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen gewährleistet bleibt (Ausgleichssitze).
Weitere Informationen zu Landtagswahlen finden Sie auch hier auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
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