
Der Landtag in Baden-Württemberg folgt einer Wahlperiode von fünf Jahren. Bei der Landtagswahl werden aus insgesamt 70 Wahlkreisen die Mitglieder des neuen Landtags gewählt.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ab 16 Jahren, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft sind. Jede/r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen und wählt damit eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Wahlkreis und eine Partei auf Landesebene.
Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auch hier bei der Landeszentrale für politische Bildung.
Weitere Informationen finden Sie unter Wahlergebnisse.komm.one über diesen Link.
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