Ab 19. Juni 2021 gelten Lockerungen im Landkreis

Zwei Covid-Schnelltests zeigen ein negatives Testergebnis

Der Landkreis Ravensburg meldet auf seiner Internetseite, dass ab Samstag, 19. Juni 2021 im Landkreis Ravensburg die Maßgaben bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 sowie die Erleichterungen des dritten Öffnungsschritts der Corona-Verordnung gelten.

Das heißt, es entfällt zum Beispiel die Testpflicht in den Außenbereichen der Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen wie zum Beispiel Freibädern.