Ab sofort Ausgangsbeschränkungen im Landkreis für nicht-immunisierte Personen

Im Landkreis Ravensburg wurde der relevante Wert der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenz von 500 an zwei aufeinander folgenden Tagen überschritten.

Daher gelten nach § 17a Abs. 1 und 2 der Corona-Verordnung des Landes lokale Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen zwischen 21 und 5 Uhr. Diese Regelung tritt bereits am 15. Januar, 0 Uhr in Kraft. Die Regelung tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 500 beträgt.

Weitere Informationen unter www.baden-wuerttemberg.de