Änderungen im ÖPNV während der Ferien

Zug und Bahnhof

Deutsche Bahn

Die Busse im bodo-Gebiet fahren von Montag, 28. Februar 2022 bis Freitag, 4. März 2022, nach dem Ferienfahrplan. Dasselbe gilt für den Stadtbusverkehr in Wangen.

In den Fasnetsferien bis einschließlich Freitag, 4. März 2022, verkehren im bodo-Verbundgebiet die Busse nach dem sogenannten Ferienfahrplan. Es entfallen die für die Schülerbeförderung verstärkenden Kurse morgens und mittags. Im Stadtverkehr in Wangen entfallen die braunen Linien. Der Takt wird jedoch über Mittag weitergeführt. Zu den Fahrplänen


Infos in Web und App
Der Ferienfahrplan wird in den elektronischen Auskunftssystemen wie unter bodo.de oder in der FahrplanApp entsprechend bekanntgegeben. Individuelle Vereinbarungen zwischen Schulen und Verkehrsunternehmen sind in der elektronischen Fahrplanauskunft nicht berücksichtigt. Hier kann es entsprechend zu fehlerhaften Anzeigen im System kommen.
Detaillierte Informationen sind beim jeweiligen Omnibusunternehmen oder auch in den Schulen erhältlich.

Freizeit- und Ferienregelung
Die eCard Schule und auch JuniorTickets haben in der genannten Fasnetwoche ganztägige Netzgültigkeit in Bus und Bahn im bodo-Verbundgebiet (außer im Fernverkehr). Ein Schüler- oder Altersnachweis sollten bitte stets mitgeführt werden. Diese Ferienregelung greift aufgrund der Fasnet bereits ab Freitag, 25. Februar 2022.

Weiterhin gilt: 3G und Maske
Nach aktuellem Stand gelten auch während der Fasnetswoche weiterhin die 3G-Regel und Maskenpflicht bei der Benutzung von Bus und Bahn. Schülerinnen und Schüler sind im Zeitraum 28. Februar bis 4. März 2022 verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ vorzuweisen.

Fahrgäste ab 18 Jahren (Bayern: ab 17 Jahren) sind laut aktueller Corona-Verordnung verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Im bayerischen Verbundgebiet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen. Die baden-württembergische Corona-Verordnung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren keine FFP2-Maske, jedoch eine medizinische Maske benützen sollen.


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