Das Land Baden-Württemberg hat ab Mittwoch, 17. November 2021, die Corona-Alarmstufe ausgerufen. Damit gilt für bestimmte Branchen im Einzelhandel: Zutritt ist nur mit 3G (geimpft, genesen, getestet) möglich.
Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote. Alle Handeltreibenden, die nicht von der neuen Regelung betroffen sind, hat die Landesregierung auf Seite 6 einer Übersicht aller Regelungen zusammengefasst.
Für die Gastronomie gilt in geschlossenen Räumen 2G im Freien 3G und PCR-Test.
Die IHK bietet für Handel und Gastronomie entsprechende Infoschilder an.