Angepasste Coronaverordnung bringt Änderungen mit sich

Großaufnahme eines Covid-Virus

Die Landesregierung hat am Donnerstag, den 23.12.2021 die Corona-Verordnung angepasst. Deshalb gelten ab Montag, den 27. Dezember 2021 verschärfte Regelungen.

Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde von 22.30 Uhr bis 5.00 Uhr in der Gastronomie eingeführt (in der Nacht von Sylvester auf Neujahr erst ab 1 Uhr). Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt.

Baden-Württemberg befindet sich derzeit in der Alarmstufe II. Die Regeln im Überblick finden Sie hier

Die vollständige Verordnung finden Sie hier.