Schulkinder der ersten Klasse haben ab dem Schuljahr 2026/27 einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Bildungs- und Betreuungsleistung. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, müssen die Stadt Wangen bis zum 15. März 2026 informieren. Diese Frist hat der Gesetzgeber festgelegt, damit die Städte und Gemeinden, also auch Wangen, in der Lage sind, die von den Eltern gewünschte Betreuung rechtzeitig zu organisieren.
Der Anspruch gilt über das gesamte Schuljahr vom ersten Schultag bis zum 31. Juli, mit Ausnahme von 20 Schließtagen. Er gilt täglich für einen Zeitraum von acht Stunden an allen Werktagen von Montag bis Freitag, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage. Die regulären Unterrichtszeiten sowie weitere verpflichtende schulische Angebote werden auf den täglichen Zeitumfang angerechnet.
Die Stadtverwaltung bittet die Eltern der Erstklässler, bei der Schulanmeldung oder spätestens bis 15.03.2026 den Bedarf für die Kinderbetreuung im Schuljahr 2026/27 zu nennen. Die Anmeldeformulare gibt es über die Schule. Die Betreuung ist gebührenpflichtig. Es gelten die Gebühren für die verlässliche Grundschule.
Zu den derzeitigen Gebührensätzen für die Betreuung in der verlässlichen Grundschule gelangen Sie über die Homepage der Stadt Wangen im Allgäu www.wangen.de/kita-benutzungsgebuehren. Zum Schuljahr 2026/27 werden sich voraussichtlich eine leichte Erhöhung der Gebühren und eine Anpassung der Satzung ergeben. Änderungen der Betreuungszeiten können dann nur noch zum Schulhalbjahr erfolgen.
Die Gebühren für die Ferienbetreuung sind abhängig vom jeweiligen Angebot. Unter www.unser-ferienprogramm.de/wangen können Ferienangebote zeitnah vor dem Angebot gebucht werden.