Corona-Warnstufe bringt neue Änderungen

Großaufnahme eines Covid-Virus

Das Landesgesundheitsamt hat die Corona-Warnstufe ausgerufen. Entsprechend gelten neue Regelungen.

Mit Blick auf Veranstaltungen ändert sich der Zugang für Personen, die nicht immunisiert sind.

Unterschieden werden muss, ob eine Veranstaltung im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet. Bei Veranstaltungen in Hallen müssen jetzt nichtgeimpfte und nichtgenesene Personen einen PCR-Test vorweisen, um eingelassen zu werden. Die städtischen Veranstalter bitten wie bisher schon darum, dass Besucherinnen und Besucher genügend Zeit für den Einlass einplanen.

Wer sich in der Stadtbücherei aufhalten möchte, für den gilt seit heute auch 3G mit PCR-Test. Wer nur Bücher abholt oder zurückbringt, kann die Bücherei wie bisher ohne G-Regelung betreten. Es gilt die Maskenpflicht.

Was sich jedoch gravierend ändert, sind die Vorgaben für private Zusammenkünfte und Veranstaltungen. Private Zusammenkünfte oder private Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten) sind ab heute nur noch mit Angehörigen eines Haushalts und fünf weiteren Personen zulässig. Immunisierte Personen sowie Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, bleiben bei der Ermittlung der Personenzahl und des Haushaltes unberücksichtigt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.

Sämtliche Änderungen finden sich in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.