Die Genehmigung für einen Ausschank von Vereinen oder Organisationen ist nur wenige Klicks entfernt

Volle Bierkrüge auf einem Biertisch im Festzelt.

Die Stadt Wangen vereinfacht die Anzeige für einen temporären Ausschank mit einem Formular auf der Homepage.

Das Land macht seit 1. Januar 2026 mit der neuen Fassung des Landesgaststättengesetz einen Schritt Richtung Entbürokratisierung.  Musste bisher ein Genehmigungsverfahren (Gestattung) für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb in Gang gesetzt werden, so genügt es jetzt, wenn der Gastronom oder ein Verein seinen Ausschank bei der Stadt anzeigt. Die Stadt Wangen hat für diesen Vorgang ein einfach auszufüllendes Formular auf der Homepage eingestellt. Der Link lautet:  www.wangen.de/gaststaettenerlaubnis 
Noch eine gute Nachricht: Das Anzeigeverfahren ist kostenlos. Dabei sind jedoch einige Punkte zu beachten. Betroffen sind jene Veranstalter, die bei ihrem öffentlichen Event alkoholische Getränke ausschenken. Alle Veranstalter, die nicht in einem Verein organisiert sind, müssen zudem auch die Speisenabgabe zum Verzehr an Ort und Stelle anzeigen. Das ausgefüllte Formular muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt eingegangen sein. 

Sinnvoll ist es jedoch, sich nicht auf den letzten Termin zu verlassen, denn je nach Veranstaltung können Auflagen gemacht werden, heißt es im Ordnungsamt. Bei Veranstaltungen im Innenraum muss ein Bestuhlungsplan hochgeladen werden. Dieser Plan muss die gesamte Anordnung von Stühlen, Tischen, Stehtischen, Bühne, Technik und anderer Ausstattung enthalten. Auch wer keine Stühle oder Tische braucht, aber anderes Mobiliar im Raum haben möchte, muss den Einrichtungsplan hochladen. Der Grund: Das Bauamt kann auf Basis dieser Darstellung berechnen, wie viele Personen maximal zur Veranstaltung zugelassen sein können. Wie bisher sind selbstverständlich alle Gesetze wie Jugendschutz, Brandschutz etc. einzuhalten.

Bei bestimmten Veranstaltungen mit Sonderauflagen (z.B. Security) erhält der Veranstalter eine Anordnung zugeschickt, in der diese speziellen Auflagen benannt werden. Insbesondere große Veranstaltungen sollten weiterhin frühzeitig angemeldet werden, bittet das Ordnungsamt. Es spricht nichts dagegen, heute schon Veranstaltungen anzuzeigen, wenn sie auch erst im Sommer oder Herbst stattfinden.

Fragen zu den Themen beantwortet Annika Herz, sie ist im Ordnungsamt für diese Themen die Ansprechpartnerin. Kontakt: gewerbe@wangen.de oder Telefonnummer 07522/74-218