Am 23. Juni 2022 wurde vom Bund die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die so genannte Alarmstufe (Eskalationsstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe), ausgerufen. Sollte der Notfall eintreten, wird die Bundesnetzagentur zum „Lastverteiler“. Es ist damit zu rechnen, dass dann bestimmte Verbrauchergruppen geschützt werden sollen. Bei öffentlichen Gebäuden ist hingegen mit Einschränkungen zu rechnen.
Ausgenommen ist die kritische Infrastruktur. Bei Freizeiteinrichtungen sind Folgen wahrscheinlich. Dies hat die Bundesnetzagentur bereits angekündigt.
Um einer Verschlechterung der Gasversorgungslage begegnen zu können, erarbeitet die Stadt bis zur letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause am 25. Juli einen dreistufigen Maßnahmenkatalog.
Zur Stufe eins gehört unter anderem die Absenkung der Raumtemperatur in allen kommunalen Gebäuden auf maximal 20 Grad. 1 Grad Absenkung bringt 6 Prozent Energieeinsparung. So soll auch Warmwasser nur noch dort bereitstehen, wo dies unbedingt erforderlich ist. Um unnötiges Heizen zu vermeiden, sollen Gebäude an Brückentagen geschlossen bleiben. Die Heizungsanlagen in den kommunalen Gebäuden sollen dort, wo es noch nicht geschehen ist, im Sommer und Herbst gewartet und neu eingestellt werden. Hausmeister und Hausverantwortliche sollen für die neue Lage besonders sensibilisiert werden.
Stufe zwei kommt spätestens, wenn es darum geht, Verbraucher vom Netz nehmen zu müssen. Die Stadt rechnet fest damit, dass man die Kommunen spätestens dann bei der Gaseinsparung in die Pflicht nehmen wird, um das Gewerbe und vor allem die Versorgung der Privathäuser zu sichern. In Stufe zwei sollen Gebäude und Anlagen nach Prioritäten beurteilt werden. Die Frage ist jeweils: Sind sie nicht verzichtbar, sind sie notwendig oder verzichtbar? Das bedeutet auch, man wird sehen müssen, wo die Pflichtaufgaben liegen und wo nicht. Und man wird schauen, gibt es – falls Gebäude geschlossen werden müssen – alternative Unterbringungsmöglichkeiten in Gebäuden, die beispielsweise an der Nahwärme hängen.
Die Nutzung von Wohngebäuden hat nach den aktuellen Überlegungen Vorrang, dasselbe gilt für Schulen und Kindergärten. Möglich wäre aber, beispielsweise den Freibadbetrieb entweder vorzeitig oder stufenweise zurückzufahren.
Überlegt wird auch, wie mit städtischen Gebäuden in nicht kommunaler Nutzung umzugehen ist, sofern sie sich nicht auch als Wärmehalle eignen könnten.
„Was über Jahre hinweg im Prozess des European Energy Award verfolgt wurde, nämlich der Anschluss von großen städtischen Gebäudekomplexen in der Kernstadt an die Nahwärmeversorgung, hilft der Stadt in dieser schwierigen Lage“, sagt OB Lang. Denn dadurch könnten auch Gebäude für Zwecke einer Wärmehalle für die Bevölkerung angeboten werden, wenn der Krisenfall und damit auch die dritte Stufe eintreten würde. Dafür eignen sich insbesondere die großen Hallen wie die Stadthalle, die Turnhalle der Berger Höhe Schule und die Lothar-Weiß-Halle. Aber auch das Alte Spital und andere Schul- und Verwaltungsgebäude sind denkbar.
Wichtiger denn je ist der zügige Ausbau der Nahwärmeversorgung. Der Netzausbau erfolgt in Schritten. Auch das verfügbare Wärmevolumen soll schrittweise ausgebaut werden. Fest vorgesehen ist, das Schulzentrum im Ebnet mit Realschule, Turnhalle, Grundschule und Kindergärten im Jahr 2023 an die Nahwärmeversorgung anzuschließen. Weitere Gebäude sollen rasch folgen.