Gehölzentnahme ist noch bis Ende Februar möglich

Kleinholz übereinander geschichtet

Noch bis Ende Februar können Gehölzpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Dann endet der gesetzlich zulässige Zeitraum für diese Arbeiten außerhalb des Waldes. Darauf weist das Regierungspräsidium Tübingen hin.

Blütenreiche Wiesen, offene Hänge, Moore und Felslandschaften prägen vielerorts das Landschaftsbild im Regierungsbezirk Tübingen. Was viele Menschen nicht wissen: Diese artenreichen Lebensräume sind keine Selbstverständlichkeit. Ohne gezielte Pflege würden sie sich im Laufe der Zeit verändern und wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten gingen verloren, heißt es in der Pressemitteilung.

Viele dieser Flächen befinden sich auf sogenannten Grenzertragsstandorten. Das sind Standorte mit nährstoffarmen Böden, steilen Hanglagen oder hoher Feuchtigkeit, deren Bewirtschaftung heute kaum noch rentabel ist. Gerade hier konnte sich über Jahrhunderte eine außergewöhnlich hohe biologische Vielfalt entwickeln. Damit diese erhalten bleibt, ist eine regelmäßige Pflege notwendig. Gehölzentnahme bedeutet daher nicht, Natur zu zerstören, sondern sie gezielt zu erhalten. Sie dient dazu bestimmte Lebensräume offenzuhalten und ihre besonderen Standortbedingungen zu bewahren. 

Warum Gehölzpflege je nach Lebensraum notwendig ist:

Artenreiche Mähwiesen, Weideflächen und Magerrasen sind auf offene, sonnige Bedingungen angewiesen. Wachsen dort Gehölze auf, werden diese Flächen beschattet, verbuschen und verlieren ihre Bedeutung als Lebensraum für Insekten, Vögel und viele weitere Tierarten. Darüber hinaus schaffen höhere Gehölze Ansitz- und Beobachtungswarten für Prädatoren. Viele bodenbrütende Vogelarten meiden daher solche Bereiche weiträumig. Offene Landschaften bieten ihnen Schutz durch gute Übersicht. Gehölze hingegen können potentielle Gefahren-punkte darstellen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben blütenreiche Offenlandflächen erhalten und störungssensible Arten finden wieder geeignete Brutbedingungen.
Felsen, Felsköpfe und Steppenheiden gehören zu den trockensten und nährstoffärmsten Standorten. Sie bieten Lebensraum für hochspezialisierte, oft seltene Arten. Ohne regelmäßige Pflege würden diese Bereiche verbuschen, beschattet werden und ihre besondere Artenvielfalt verlieren.

Moore und Feuchtgebiete sind auf hohe Wasserstände sowie offene, lichtreiche Bedingungen angewiesen. In naturnahen Mooren gehören waldfreie Flächen natürlicherweise dazu. Durch menschliche Einflüsse wie Entwässerung, Nährstoffeinträge und veränderte Nutzungsformen verbuschen ehemals offene Bereiche zunehmend. Gehölze entziehen den Flächen zusätzlich Wasser und verändern die typischen Standortbedingungen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben Moore offen und können ihre besondere Rolle als Lebensraum hochspezialisierter Arten erfüllen.

„Was heute als besonders artenreich gilt, ist oft das Ergebnis jahrhunderterlanger Nutzung, etwa durch Beweidung oder Mahd. Wird diese Pflege eingestellt, verbuschen die Flächen und verlieren ihre ökologische Bedeutung. Gehölzentnahme hilft, diese Lebensräume und ihre Artenvielfalt zu bewahren“, so Dr. Thomas Bamann, Sachgebietsleiter Artenschutz des Regierungspräsidiums Tübingen.

Die Gehölzpflegemaßnahmen werden im Regierungsbezirk Tübingen standortangepasst, fachlich begleitet und zeitlich begrenzt durchgeführt. „Größere Gehölzpflegemaßnahmen außerhalb des Waldes sind gesetzlich nur im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Februar zulässig. Damit stellen wir sicher, dass Brut- und Setzzeiten wildlebender Tiere geschützt werden und die Eingriffe möglichst schonend erfolgen“, erklärt Judith Engelke, Sachgebietsleiterin Landschaftspflege des Regierungspräsidiums Tübingen.

Auch wenn solche Maßnahmen auf den ersten Blick teilweise massiv wirken mögen, dienen sie langfristig dem Erhalt der biologischen Vielfalt und des charakteristischen Landschaftsbildes. Gehölzentnahme ist damit aktiver und verantwortungsvoller Naturschutz – direkt vor unserer Haustür.