Gemeinderat trifft sich zur Sitzung: Der Hebesatz für die Berechnung der Grundsteuer steht zur Entscheidung an

Luftbild von Haid, Wittwais und Waltersbühl mit vielen Häusern

Der Gemeinderat der Stadt Wangen berät am Montag, 4. November 2024, eine Reihe von Finanzfragen. Unter anderem legt die Kämmerei ihren Quartalsbericht vor und bringt den neuen Hebesatz für die Grundsteuer ein.

Der Entscheidung zum Grundsteuerhebesatz legt die Kämmerei diese ausführliche Erläuterung und Berechnung  vor. Unter Voraussetzung, dass der Gemeinderat den Hebesatz wie vorgeschlagen akzeptiert, können Immobilieneigentümer ihre künftig fällig werdende Grundsteuer auf folgendem Weg berechnen: Grundsteuermessbetrag mal 3,34. 

Als wichtigen Hinweis für die Bürgerschaft veröffentlicht die Kämmerei Folgendes:

• Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt
festgesetzt. Sie wurden anhand Ihrer Steuererklärung berechnet. Sollten diese
Berechnungsfehler enthalten oder sollten Sie Fehler bei Ihrer Steuererklärung
feststellen, erheben Sie bitte Einspruch nach §§ 16 Abs. 3 und 42 Abs. 2 Nr. 2 LGrStG
beim Finanzamt gegen die entsprechenden Bescheide.

• Die Stadt ist an den Bescheid des Finanzamtes gebunden – auch dann, wenn Einspruch
gegen den Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei
erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid durch die Stadt von
Amts wegen geändert.

• Die Bürgerinnen und Bürger sollten daher die Bescheide des Finanzamtes zum
Grundsteuerwert und zum Grundsteuermessbetrag dringend prüfen.

• Auch ein Eigentumswechsel oder eine Änderung sonstiger Daten melden Sie bitte an
das Finanzamt.

• Der der Berechnung zugrunde gelegte Bodenrichtwert wurde vom Gutachterausschuss
der Stadt Wangen festgesetzt. Dieser kann im Internet unter
www.gutachterausschuesse-bw.de überprüft werden. Sollten dieser Ihrer Meinung nach
falsch festgesetzt worden sein, besteht die Möglichkeit ein qualifiziertes Einzelgutachten
beim Gutachterausschuss der Stadt zu beantragen, um den Wert zu überprüfen. Weicht
dieses um mehr als 30 % vom Grundsteuerwert ab, erfolgt durch das Finanzamt eine
Korrektur des Grundsteuerwertes und somit des Grundsteuermessbetrages.

• Lediglich bei einer fehlerhaften Berechnung der Grundsteuer an sich
(Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz) wenden Sie sich bitte an das Steueramt der
Stadt Wangen zur Korrektur des Grundsteuerbescheides.