Der gemeinsame „Gutachterausschuss im Württembergischen Allgäu“ hat für die Städte und Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Bodnegg, Grünkraut, Isny im Allgäu, Kißlegg, Leutkirch, Schlier, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu und Wolfegg gemäß Paragraph 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit Paragraph 12 Gutachterausschussverordnung am 3. Juli 2025 die Bodenrichtwerte nach den Preisverhältnissen zum Stichtag 1. Januar 2025 sowie die Sachwertfaktoren für Einfamilien-, Zweifamilien-, Doppel- und Reihenhäuser und die Liegenschaftszinssätze beschlossen.
Die Bodenrichtwerttabelle zum Stichtag 1. Januar 2025 sowie die Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze sind auf der Homepage der Stadt Wangen im Allgäu www.wangen.de veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2025 sind außerdem auf der Webseite BORIS-BW zeichnerisch dargestellt und veröffentlicht.
Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Württembergischen Allgäu, Bahnhofplatz 2, 2. OG, Zimmer 203, 88239 Wangen im Allgäu,
Tel. 07522/74-620, E-Mail: gutachterausschuss@wangen.de