Die Stadt Wangen und die Gemeinden Achberg und Amtzell planen gemeinsam einen Biotopverbund. Ziel ist es, eine bessere Vernetzung der bestehenden Biotopflächen wie beispielsweise Streuobstwiesen,
Nasswiesen und Moorflächen herzustellen. Dazu sind geeignete Bereiche zwischen den bestehenden Biotopen zu finden und passende Maßnahmen zu planen. Das entsprechende Landesgesetz sieht vor, bis 2030 auf 15 Prozent der Offenlandflächen die Biotope zu verbinden.
Hinter dem gemeinsamen Projekt der drei Kommunen steht das Wissen, dass nicht nur Flächenverlust den Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten gefährdet, sondern auch die Zerschneidung der Landschaft. Durch den fehlenden Austausch zwischen den Populationen wird das Überleben der Arten in isolierten Biotopen stark erschwert. Insbesondere für weniger mobile Arten ist es schwierig, größere Entfernungen zwischen den Biotopflächen zu überwinden. An dieser Stelle soll die Biotopverbundplanung eingreifen.
Deshalb hat der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wangen-Achberg-Amtzell im Dezember 2022 den Beschluss gefasst, das Büro Planstatt Senner aus Überlingen mit der Ausarbeitung der Biotopverbundplanung zu beauftragen.
Dazu wird es nun eine Online-Infoveranstaltung am Dienstag, 18. April 2023, von 19 bis 20.30 Uhr geben. Eingeladen ist die interessierte Öffentlichkeit, insbesondere Grundstückseigentümer sind dabei angesprochen. Bei der Veranstaltung werden die wichtigsten Inhalte der Biotopverbundplanung sowie die geplanten Arbeitsschritte für die Stadt Wangen im Allgäu und die Gemeinden Achberg und Amtzell durch das beauftragte Büro vorgestellt. Im Anschluss ist ausreichend Zeit zur Beantwortung der Fragen und zur Äußerung von Anregungen eingeplant.
Info: Um Anmeldung an stadtplanung@wangen.de bis zum 16. April 2023 wird gebeten. Die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Link für die Online-Infoveranstaltung zugemailt.
Kartierungen von Tieren und Pflanzen
Auf der Gemarkung Wangen werden bis Ende November 2023 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird die Stadtwangen samt der Ortschaften nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr werden wenige Flächen stichprobenartig untersucht. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.