Mit dem Kindergartenjahr 2024/25 führt die Stadt Wangen eine Stichtagsregelung für die Kindergarten- und Krippenplatzvergabe ein. Die Neuregelung wurde vom Gemeinderat im Juli 2023 beschlossen. Damit gibt es eindeutige Kriterien und Fristen, die für die Anmeldung von Kindern beachtet werden müssen.
Grundsätzlich gilt in Zukunft: Wer sein Kind in der Zeit von September bis Februar in den Kindergarten schicken möchte, muss es bis spätestens Ende Februar des vorherigen Kindergartenjahres angemeldet haben. Die Zu- oder Absagen gehen bei den Eltern dann im März oder April ein. Aktuell heißt das: Kinder müssen bis spätestens Ende Februar 2024 angemeldet sein, wenn zwischen September 2024 und Februar 2025 die Betreuung im Kindergarten beginnen soll.
Kinder, die zwischen März und Juli in den Kindergarten geschickt werden sollen, müssen bis Ende August des Vorjahrs angemeldet werden. Zu- oder Absagen erreichen die Eltern im September oder Oktober. Im aktuellen Fall heißt das: Kinder müssen bis spätestens Ende August 2024 angemeldet sein, wenn im Jahr 2025 zwischen März und Juli die Betreuung im Kindergarten beginnen soll.
Wenn die Anmeldung erst nach dem Stichtag ankommt, wird ein Kind bei den Vergaberunden ganz am Ende oder sogar erst im Nachgang berücksichtigt, falls jemand ausfällt.
Wer eine Absage in der Vergaberunde erhält, muss sein Kind zum nächsten Stichtag erneut vormerken. Die Anmeldung wird nicht automatisch übernommen.
Sollten kurzfristig Plätze frei werden, werden die Einrichtungen die abgelehnten Platzanfragen für die Belegung des freien Platzes berücksichtigen.
Der Bedarf für einen Kindergartenplatz kann frühestens 48 Monate im Voraus angemeldet werden. Krippenplätze können erst nach der Geburt eines Kindes angemeldet werden. Nach der Vormerkung wird automatisch Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufgenommen.
Die Kindergartenplätze werden nach folgender Rangfolge belegt:
Wer seinen Erstwohnsitz in der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu hat, hat Vorrang. Falls jemand zuzieht, muss als Nachweis ein Miet- oder Kaufvertrag vorgelegt werden. Ist ein Geschwisterkind bereits in der Einrichtung, hat die Familie Vorrang vor anderen. Wohnt eine Familie in einer Ortschaft und möchte dort auch ihr Kind in den Kindergarten schicken, dann hat dieses Kind Vorrang vor einem anderen aus – zum Beispiel – der Kernstadt. Die Kinder aus der Kernstadt haben wiederum in den Einrichtungen der Kernstadt Vorrang. Eine Ausnahme bilden die Einrichtungen mit Waldorfpädagogik. Ältere Kinder haben Vorrang vor Jüngeren. Eine Anmeldung für die Krippe wird nur akzeptiert, wenn Kinder mindestens acht Monate vor dem dritten Geburtstag in eine Einrichtung gehen sollen.
Für die Anmeldung sind folgende weitere Punkte gut zu wissen: Betreuungsanfragen sind ausschließlich über Little Bird möglich. Die Betreuungseinrichtungen nehmen keine Vormerkungen entgegen. Der Betreuungsvertrag wird dann allerdings mit der Einrichtung geschlossen.
Es können maximal vier Anfragen je Kindergartenjahr (1. September – 31. Juli) gleichzeitig für ein Kind im Anmeldeprogramm Little Bird eingestellt werden. Die bei der Anmeldung vergebenen Prioritäten der Kindergärten sind tatsächlich nur Wunschangaben, die bei der Vergabe aber nicht entscheidend sind.
Für das Kindergartenjahr 2023/2024 gilt noch Folgendes: Die Plätze werden monatlich nach den Aufnahmekriterien belegt. Wer eine Absage erhält, kann sich für den nächsten Monat neu vormerken. Ein Platzangebot gibt es frühestens sieben Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.