Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft. Der Straßenverkehr ist dabei eine Hauptquelle von Lärm. Um wirksame Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung zu entwickeln und umzusetzen, stellt die Stadt Wangen im Allgäu einen neuen Lärmaktionsplan auf.
Einerseits ist die Stadt aufgrund der hohen Ver-kehrsstärke bei mehreren Bundes- und Landesstraßen sowie der Autobahn 96 dazu verpflichtet. Andererseits wurden freiwillig verschiedene Hauptverkehrsstraßen in der Kernstadt (z.B. Isnyer Straße, Praßbergstraße) und die Ortsdurchfahrten der größeren Ortsteile (z.B. Neuravensburg, Primisweiler, Haslach, Karsee) in die Untersuchung aufgenommen.
Das Büro „Rapp AG“, das von der Stadt mit der Lärmaktionsplanung beauftragt wurde, hat die Lärmberechnungen und die Wirkungsanalysen von Geschwindigkeitsreduzierungen erstellt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht aufgearbeitet. Der Techni-sche Ausschuss des Gemeinderates hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.04.2025 zugestimmt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit vom 19. Mai 2025 bis einschließlich 4. Juli 2025 auf der HIER zu finden veröffentlicht. Zusätzlich liegt der Entwurf in dieser Zeit im Baudezernat, Fachbereich Stadtplanung (Postplatz 1, 4. Obergeschoss, 88239 Wangen im Allgäu), während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. (Die ortsübliche Bekanntmachung, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird, erfolgte in der Schwäbischen Zeitung (Ausgabe Wangen am 10. Mai 2025)).
Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Lärmaktionsplanes können in diesem Zeitraum vorgebracht werden. Diese sollen als Stellungnahmen per Email übermittelt werden (an stadtplanung@), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg mitgeteilt werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). wangen.de
Die Bürger erhalten damit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Erstellung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) mitzuwirken sowie Anregungen und Bedenken in einer ausreichenden Zeitspanne zu äußern. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange.