Leistungsgemeinschaft und IHK bieten gemeinsamen Infoabend zur E-Rechnung an

Computer-Tastatur mit dem wort E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend, wobei die Umsetzung der Verpflichtung stufenweise erfolgt. Aktuell gilt noch eine „Schonfrist“ zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Um gut gerüstet zu sein, wenn die „Schonfrist“ vorbei ist, wollen die Leistungsgemeinschaft und die IHK gemeinsam am Montag, 23. Februar 2026, um 18.30 Uhr im Giebelsaal der Volksbank Allgäu-Oberschwaben informieren. Diese Veranstaltung ist für alle Interessierten offen, unabhängig von einer Mitgliedschaft.

Die Veranstaltung richtet sich an Händler, Selbständige und Handwerker und bietet einen Überblick über Form und Vorgaben der E-Rechnung im Allgemeinen, über die verschiedenen Stufen der Umsetzung, wer von der E-Rechnung betroffen ist und was bei der Umsetzung zu beachten ist.
Um Anmeldung unter  https://wangen-punktet.de/e-rechnung-anmeldung/ wird gebeten. Spezielle Fragen können im Anmeldeformular vermerkt werden. Dann kann die Referentin die Fragen differenziert beantworten.