Ordnungsamt gibt Hinweise zum Schneeräumen

Mann, der mit der Schneeschaufel den Gehweg räumt

Schnee räumen

Anlässlich der ersten, an diesem Wochenende zu erwartenden Schneefälle informiert die Stadt Wangen im Allgäu über die Bestimmungen der Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger. 

Durch die Streupflicht-Satzung hat die Stadt Wangen im Allgäu die Räum- und Streu-pflicht von öffentlichen Gehwegen, entsprechenden Flächen am Rande der Fahrbah-nen, falls keine Gehwege vorhanden sind, entsprechenden Flächen von verkehrsberu-higten Bereichen und Fußgängerbereichen, gemeinsamen Rad- und Gehwegen, Fuß-wegen auf die Straßenanlieger übertragen. Diese Flächen müssen werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee 

fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. Wer selbst seiner Räum- und Streu-pflicht nicht nachkommen kann, hat einen zuverlässigen Dritten zu beauftragen. Sind mehrere 
Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, tragen alle zu gleichen Teilen die Ver-antwortung dafür. Die Räum- und Streupflicht für Anlieger erstreckt sich auf die ge-samte Länge ihrer Grundstücke. Die Flächen sind auf solcher Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gewähr-leistet ist, insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist.

Abweichend hiervon sind Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege mindestens auf ¾ der vorhandenen Breite zu räumen. Gehwege, die schmäler sind als 1 m, sind in ihrer tatsächlichen Breite zu räumen. Es wird darauf hingewiesen, dass geräumter Schnee oder aufzutauendes Eis nicht dem Nachbarn zugeführt und auch nicht auf die Fahrbahn verbracht werden darf.

Streusalz und andere auftauende Streumittel sind nach wie vor verboten. Sie sind ausnahmsweise nur dann gestattet, wenn die gebotene Sicherheit der Fußgänger auf andere, zumutbare Weise nicht erreichbar ist. Auch dann ist jedoch der Einsatz von Salz oder anderen auftauenden Mitteln so gering wie möglich zu halten. Ein generelles Streusalzverbot besteht in der Nähe von Grün- und Pflanzenstreifen sowie Bäumen.

Die Stadtverwaltung Wangen ist stets bemüht, im Rahmen all ihrer Möglichkeiten den Anforderungen des Winterdienstes gerecht zu werden. Hierzu bietet die Stadt an, dass sich die Bürgerinnen und Bürger aus einer Streukiste direkt vor der Einfahrt zum Be-triebsgelände des städtischen Bauhofes vom Südring aus, kostenlos mit Streusplitt bedienen können. Dieses Streumaterial ist jedoch nur dafür gedacht, um sich bei ent-sprechenden Straßenverhältnissen selbst helfen zu können. Es wird daher gebeten, diese Mittel nicht für den reinen privaten Gebrauch außerhalb der öffentlichen Straßen- oder Gehwegflächen zu entnehmen sowie mit dem Streumaterial sparsam umzugehen.

Die Autofahrer werden gebeten, soweit möglich, ihre Kraftfahrzeuge auf dem eigenen Grundstück abzustellen, damit die städtischen Räumfahrzeuge nicht unnötig behindert werden.