Das Ordnungs- und Sozialamt weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dieses Jahr in der Zeit vom 28. Dezember bis 30. Dezember verkauft werden dürfen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorien 1 und 2 ist anzeigepflichtig. Die Anzeige ist beim Ordnungs- und Sozialamt der Stadt Wangen im Allgäu unter Benennung einer verantwortlichen Person einzureichen und gilt so lange, bis sie vom Gewerbetreibenden widerrufen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist volljährigen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar gestattet.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist es verboten, pyrotechnischer Gegenstände abzubrennen. VErtstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus Schreckschusswaffen (mit PTB-Zeichen) auf öffentlicher Fläche ist nicht erlaubt. Ein kleiner Waffenschein berechtigt lediglich zum Führen dieser Waffen, nicht jedoch zum Schießen. Erlaubt ist das Verschießen von pyrotechnischer Munition auf dem eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit dessen Einverständnis. Die Vorgaben der Verwendungssicherheit (senkrecht nach oben schießen, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) müssen eingehalten werden.
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.