Das Ordnungs- und Sozialamt der Stadt Wangen im Allgäu weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dieses Jahr in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember 2025 verkauft werden dürfen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorien 1 und 2 ist anzeigepflichtig. Die Anzeige ist beim Ordnungs- und Sozialamt der Stadt Wangen im Allgäu unter Benennung einer verantwortlichen Person einzureichen und gilt so lange, bis sie vom Gewerbetreibenden widerrufen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nur an Silvester, 31. Dezember 2025, und Neujahr, 1. Januar 2026, gestattet.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Dieses Verbot wirkt kraft Gesetzes unmittelbar. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus Schreckschusswaffen (mit PTB-Zeichen) auf öffentlicher Fläche ist nicht erlaubt. Ein kleiner Waffenschein berechtigt lediglich zum Führen dieser Waffen, nicht jedoch zum Schießen. Erlaubt ist das Verschießen von pyrotechnischer Munition auf dem eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit dessen Einverständnis. Die Vorgaben der Verwendungssicherheit (senkrecht nach oben schießen, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) müssen eingehalten werden.
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.