Für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 hat die Stadt Wangen im Allgäu Vorschlagslisten zu erstellen. Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die an den Amts- und Landgerichten an Strafverfahren teilnehmen.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die zu erstellende Vorschlagsliste sind unter anderem:
- Die deutsche Staatsangehörigkeit
- Ein Wohnsitz in Wangen im Allgäu
- Ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Höchstalter von 69 Jahren am ersten Tag der Amtsperiode
Wer Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt als Schöffin bzw. Schöffe hat, kann sich bis spätestens 5 Mai 2023 bei der Stadt Wangen im Allgäu, Ordnungs- und Sozialamt, Florian Zwisler, unter der Telefonnummer 07522/74-229 melden.