Zur Landtagswahl am 8. März 2026 können Wahlscheine nicht nur auf dem üblichen Weg schriftlich oder persönlich, sondern auch über einen Link auf der städtischen Homepage beantragt werden. Rechtgrundlage dafür ist Paragraf 19 Abs. 1 Landeswahlordnung.
Der Link https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08436081 führt zu einem Erfassungsformular für die Antragsdaten.
Es ist möglich, sich die Wahlunterlagen an die eigene oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch mit dem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Bei diesem Weg werden die Daten bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Somit muss lediglich das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Anschrift eingegeben werden. Die im Antrag hinterlegten Daten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Daten auf dem Antrag nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein entsprechender Hinweis verschickt. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann ein Wahlschein auch formlos per E-Mail an hauptverwaltung@wangen.de beantragt werden. In diesem Fall müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben werden.
Am Donnerstag, 5. März 2026 ab 12 Uhr wird die Beantragung per Internet abgeschaltet. Dann kann die Briefwahl per Mail oder vor Ort im Bürgeramt beantragt werden.
Info: Fragen zum Antragsverfahren beantwortet Marion Frick, Tel.: 07522/ 74-203, E-Mail: hauptverwaltung@wangen.de.