Weitere Corona-Lockerungen in Sicht

Großaufnahme eines Covid-Virus

Bildautor: Gerd Altmann - pixabay

Der 7-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Ravensburg liegt am Montag 7. Juni 2021, den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Das Landratsamt hat dies bekanntgemacht. Damit gelten ab Dienstag, 8.Juni 2021 weitere Lockerungen.

Beispielsweise sind Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei  Haushalten erlaubt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen. Auch für den Einzelhandel gibt es gelockerte Auflagen. So sind mehr Kunden in Abhängigkeit der Verkaufsfläche zulässig und die Testpflicht entfällt.

Öffnungen ohne Auflagen sind in Archiven, Büchereien, Bibliotheken, Zoologischen und botanischen Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen möglich. 

Zudem gelten mit Erreichen des Inzidenz-Status „unter 50“ die Erleichterungen des 3. Öffnungsschritts ebenso ab Dienstag, 8. Juni 2021. Dies ist in der neuen gültigen Corona-Verordnung so verankert. Damit dürfen notwendige Veranstaltungen wie beispielsweise an Hochschulen und Akademien mit bis 250 Personen innen und außen bis 500 Personen stattfinden; die Gastronomie darf von 6 bis 1 Uhr öffnen (innen 1 Gast pro 2,5 Quadratmeter, Tische mit 1,5 Meter Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln), Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen innen und außen öffnen (1 Gast pro 10 Quadratmeter). 

Die detaillierten Regelungen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/