Wind und Photovoltaik im Landkreis Ravensburg 

Photovoltaik-Anlage

Ein durchschnittliches Sonnenjahr bringt erwartbaren Gewinn.

Das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans – Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie hat am Montag, 29. Januar 2024 begonnen. Alle Pläne und Unterlagen sowie eine interaktive Karte, gibt es auf der Website des Regionalverbands unter www.rvbo-energie.de. Dort können Bürgerinnen und Bürger online Ende März ihre Stellungnahmen einreichen.

 

Die Landesregierung hat mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2023 beschlossen, dass bis Ende 2025 mindestens 2 Prozent der gesamten Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie und Flächenphotovoltaik bereitgestellt werden müssen – 1,8 Prozent für Wind, 0,2 für Solar. Für die Suche nach geeigneten Flächen in den drei Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis ist der Regionalverband im Auftrag der Landesregierung verantwortlich. 
Der Regionalverband legt nun eine entsprechende Detailplanung vor. Die Unterlagen sind bei verschiedenen Behörden einsehbar. 
Planungsziel soll eingehalten werden
Bis Ende September 2025 muss die Verbandsversammlung den Regionalplan Energie beschlossen haben. Sollte das Planungsziel von 1,8 Prozent Wind und 0,2 Prozent Solar nicht fristgerecht gelingen, greife beim Wind der Paragraf 249 Baugesetzbuch mit der sogenannten Super-Privilegierung, warnt Verbandsdirektor Wolfgang Heine, wie es in einer Medieninformation des Regionalverbands heißt. „Dies würde sowohl regional als auch kommunal den Verlust jeglicher räumlicher Steuerungsoption bedeuten.“ Könne man Flächenziele und Fristen hingegen einhalten, seien praktisch keine Windanlagen außerhalb der Vorranggebiete möglich.  
Für die Windpark-Standorte sind laut Regionalverband unter anderem Abstände zur bestehenden Bebauung, Naturschutz und Windleistung berücksichtigt worden. Danach seien die Flächen ausgewählt worden, die eine besonders hohe Eignung und – in den meisten Fällen – Platz für mindestens drei Windräder haben und bei denen möglichst wenig Konflikte zu erwarten sind. Bebaute Flächen sowie Naturschutz- und Wasserschutzgebiete oder auch für die Landesverteidigung oder den zivilen Luftverkehr benötigte Flächen seien ausgeschlossen worden. 
Der Regionalverband sei verpflichtet, beim Erstellen eines Regionalplans abschließend eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. „Das ist Vorgabe der EU und gilt für Wind und für Solar“, so Kießling. So werden für jedes einzelne Gebiet verschiedene Schutzgüter wie Boden, Wasser, Klima / Luft, Flora und Fauna, Kultur- und Sachgüter, Mensch, Gesundheit, Erholung und andere, abgeprüft. Zusätzlich erfolge eine Natura 2000-Vorabprüfung und es gebe eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie eine raumordnerische Gesamtprüfung.    
Bei der Suche nach geeigneten Flächen für Windanlagen wurden Mindestabstände von 750 Metern zu Wohngebieten sowie 600 Metern zu Einzelgehöften eingehalten. Nach dem aktuellen Stand der Flächenkulisse Windenergie wurden in allen drei Landkreisen Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen in der Größenordnung von rund 8.590 Hektar gefunden, das entspricht rund 2,5 Prozent der Fläche aller drei Landkreise. Allerdings sind die Gebiete ungleich verteilt, da Eignung und Konfliktpotenzial sowie Siedlungsdichte nicht überall gleich sind. So liegen 37 Prozent der Vorranggebiete für Windenergie im Landkreis Ravensburg, 59 Prozent im Landkreis Sigmaringen und nur 4 Prozent im Bodenseekreis. Ähnlich ist die Verteilung bei Freiflächenphotovoltaik: Von den final angestrebten 0,5 bis 0,6 Prozent entfallen 32 Prozent der Vorbehaltsgebiete auf den Landkreis Ravensburg, 49 Prozent auf den Landkreis Sigmaringen und 18 Prozent auf den Bodenseekreis. 
Der Regionalverband habe bewusst einen Puffer von 2,5 Prozent bei Wind (Vorgabe: 1,8 Prozent) und 0,7 Prozent Solar (Vorgabe: 0,2 Prozent) eingebaut, weil davon auszugehen sei, dass im Zuge des Anhörungsverfahrens noch die eine oder andere Fläche rausfallen werde.
Wurzacher Ried und Altdorfer Wald
Der Bereich um das Wurzacher Ried weise eine der höchsten Windhöffigkeiten in der Region aus. Als europaweit einzigartiger Hochmoorkomplex habe es wegen seiner Flora und Fauna vom Europarat das Europadiplom verliehen bekommen und sei vielfach geschützt. Deswegen werde das Ried samt Puffer von Vorranggebieten für Windenergieanlagen freigehalten.
Im Altdorfer Wald hingegen seien Vorranggebiete für Windenergieanlagen möglich. Nach dem Naturschutzgesetz seien diese in Landschaftsschutzgebieten zulässig und könnten dort nicht verboten werden. Gebiete mit Schwerpunktvorkommen für Vogel- und Fledermausarten, die gegenüber Windenergieanlagen empfindlich seien, sowie Gebiete, die der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie unterliegen, seien bei der Flächensuche allerdings ausgenommen worden.
Vorranggebiete für Windenergie dürften sich keinesfalls negativ auf den Grundwasserschutz auswirken, wie es heißt. Man müsse allerdings unterscheiden zwischen den vom Landratsamt ausgewiesenen Wasserschutzgebieten und den im Regionalplan festgelegten Vorranggebieten zur Sicherung von Wasservorkommen. Letztere seien grob und großflächig abgegrenzt und nur ein sehr kleiner Teil werde später für die Wasserfassung selbst und die empfindlichere, engere Schutzzone in Anspruch genommen. Hiermit seien Windenergieanlagen und andere bauliche Anlagen vereinbar.
Die Vorranggebiete Windenergie im Altdorfer Wald stünden also nicht in Konflikt mit der Sicherung von Grundwasservorkommen. Über den Kriterienkatalog, die Umweltprüfung und das Genehmigungsverfahren würden auch Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz sowie anderen Belangen vermieden. Für das Erreichen des Flächenziels und für den Beitrag der Region zur Energiewende seien die Vorranggebiete für Windenergie im Altdorfer Wald essenziell.

Vorbehaltsgebiete Freiflächenphotovoltaik
In Sachen Photovoltaik befasst sich der Regionalverband nur mit Freiflächenphotovoltaik (FFPV), nicht mit PV-Flächen auf Dächern, Lagerflächen und Parkplätzen. Bei FFPV handle es sich nicht um eine dauerhafte, sondern temporär genehmigte Flächeninanspruchnahme. Der Regionalverband weise unter Berücksichtigung von Eignungs-, Ausschluss- und Konfliktkriterien Vorbehaltsgebiete aus, die – anders als Vorranggebiete – den Gemeinden bewusst mehr Handlungsspielräume belassen. Gemeinden könnten Freiflächenphotovoltaik selbst planen, in manchen Fällen ist dies sogar ohne Bauleitplanung möglich. Vom Regionalverband festgelegt wurden besonders geeignete Flächen, beispielsweise in Straßen- und Schienennähe oder auf Altdeponien, ab einer Größe von 5 Hektar. Wertvolle landwirtschaftliche Böden oder auch Wildkorridore seien bewusst ausgenommen worden. Im jetzigen Offenlageentwurf machen die Photovoltaik-Vorbehaltsgebiete 0,7 Prozent der Regionsfläche aus, final angestrebt werden 0,5 bis 0,6 Prozent. Freiflächenphotovoltaik-Anlagen, so Kießling, seien aber auch weiterhin außerhalb der Vorbehaltsgebiete zulässig. 

INFO: Alle Pläne und Unterlagen sowie eine interaktive Karte, auf der die entsprechenden Flächen leicht zu finden sind, gibt es auf der Website des Regionalverbands unter www.rvbo-energie.de. Dort können Bürgerinnen und Bürger online ab 29. Januar 2024 Stellungnahmen einreichen. Die Anhörung läuft bis Ende März.
Weitere Informationen zur Planungsoffensive Wind und Solar der Landesregierung mit Themenlandkarte finden sich auf dem Beteiligungsportal https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de.