Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen? Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert.
Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach. Beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen.
Seit dem 1. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat. Er verfügt mit seinem integrierten Chip über eine höhere Sicherheit gegen Fälschung und Missbrauch. Außerdem bietet er Ihnen viele neue Einsatzmöglichkeiten, vor allem mit der elektronischen Ausweisfunktion eID (= electronic Identity). Im Ausweis-Chip sind Ihre persönlichen Daten, das Foto und die Fingerabdrücke hinterlegt. Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.
Zur Beantragung bitten wir Sie, folgende Dinge mitzubringen:
Zeitbedarf: ca. 3 - 4 Wochen
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, bitten wir vor der Beantragung von neuen Ausweisdokumenten um eine telefonische Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung.
Vorläufiger Personalausweis
Bitte mitbringen:
Zeitbedarf: sofort
Hier finden Sie die wichtigsten Infos über Ihren Personalausweis und Ihren Online-Ausweis.
Weitere Informationen rund um den Personalausweis finden Sie auch beim zuständigen Ministerium unter www.personalausweisportal.de.
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Zur Beantragung bitte mitbringen:
Es werden Fingerabdrücke abgenommen.
Pflicht bei Kindern ab 6 Jahren: Fingerabdrücke des Kindes
Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes
Zeitbedarf: ca. 4 - 5 Wochen
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, bitten wir vor der Beantragung von neuen Ausweisdokumenten um eine telefonische Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung.
Vorläufiger Reisepass
Bitte mitbringen:
Zeitbedarf: sofort
Mitzubringen:
Es werden Fingerabdrücke abgenommen.
Pflicht bei Kindern ab 6 Jahren: Fingerabdrücke des Kindes
Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes
Zeitbedarf: 4 Werktage
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig