Die Lebensqualität in Wangen ist hoch und dementsprechend ist das Wohnen in unserer schönen Stadt beliebt. Das wirkt sich natürlich auch auf den Wohnungsmarkt aus. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Wohnen.
Nützliche Links für die Wohnungssuche in Wangen im Allgäu
Schwäbische Zeitung Immobilienbörse
Seit vielen Jahren unterstützt das Wohngeld einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten. Die Kosten teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind, als auch als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzem Wohnraum.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch auch geltend machen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Mitarbeitern der städtischen Wohngeldbehörde, die Ihnen auch bei Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Verkürzter Weiterleistungsantrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Verkürzter Weiterleistungsantrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Info: Für die Bearbeitung Ihres Wohngeldantrages müssen Sie im Moment mit durchschnittlich 12 - 16 Wochen rechnen.
Beim Bundesinnenministerium finden Sie über diesen Link weitere ausführliche Informationen.
In Baden-Württemberg gibt es zahlreiche, vom Land geförderte Mietwohnungen, die Belegungs- und Mietbindungen unterliegen (Sozialmietwohnungen). Vermieter solcher Wohnungen dürfen diese nur an Wohnungssuchende vermieten, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können.Die Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Infoseite des Ministerums für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg über diesen Link.
Das Ordnungs- und Sozialamt ist dafür zuständig, obdachlose Menschen im Stadtgebiet unterzubringen und zu betreuen.
Der Zugehende Soziale Dienst kann Sie dabei unterstützen, einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern. Kann dieser nicht abgewendet werden, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite und lassen Sie in dieser schwierigen Situation nicht alleine. Scheuen Sie sich nicht, auf uns zuzukommen. Wir sind für Sie da!