Geburt

Anmeldung
Die Geburt eines Kindes sollte innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angemeldet werden. In der Regel wird dies direkt durch das Krankenhaus erledigt. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von der Mutter oder dem Vater angezeigt werden. Das Standesamt teilt die Geburt des Kindes nach deren Beurkundung dem Bürgerbüro am Wohnsitz der Eltern mit. Das Bürgerbüro wiederum informiert das Finanzamt, so dass die Eltern dann automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern die Steuer‐ID des Kindes erhalten.

Unterstützung
Familien mit Kindern brauchen neben einem finanziellen Auskommen gute Angebote, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Hier finden Sie eine Auswahl von Informations- und Unterstützungsmöglichkeit. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Sozialamtes gerne Rede und Antwort.